Die sieben am Fall Budaházy beteiligten Personen werden vom Präsidenten begnadigt, nachdem Präsidentin Katalin Novák die Gnadengesuche der beteiligten Personen unterzeichnet hat. György Budaházy wurde bekanntlich im März dieses Jahres wegen terroristischer Anschläge und anderer Verbrechen zu 17 Jahren Haft und 14 weitere Angeklagte zu insgesamt mehr als hundert Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatten sich mehrere Organisationen gegen die Unverhältnismäßigkeit und Ungerechtigkeit des Urteils ausgesprochen und im Juli bei einer Straßendemonstration gegen das Urteil im sogenannten Hunnia-Prozess protestiert.
„Mitte Dezember erreichten mich Gnadengesuche von Beteiligten im sogenannten Budaházy-Fall. Bekanntermaßen laufen heute, nach 13 Jahren, noch Strafverfahren gegen 17 Personen. Ich finde es bedauerlich, dass das Gericht auch in fast anderthalb Jahrzehnten keine rechtskräftige Entscheidung treffen konnte“, heißt es in der Mitteilung des Sándor Palace.
Der Präsident der Republik erklärte, dass er nach sorgfältiger Überlegung entschieden habe, die Fälle von Personen zu trennen, die vom Gericht in erster Instanz freigesprochen wurden und bei denen die begangene Tat als weniger schwerwiegend eingestuft wurde. „Eine weitere Verlängerung des Verfahrens würde für sie einen unverhältnismäßigen Schaden bedeuten, gemessen an der Strafe, die verhängt werden kann. Die Zeit in Untersuchungshaft und die 13-jährige Anwendung des Rohrstocks haben die Beteiligten und ihre Familien auf eine harte Probe gestellt. Bei sieben Personen habe ich mich daher für eine Verfahrensbegnadigung entschieden“, heißt es in der Mitteilung.
Katalin Kondor, Loránt Hegedűs und die Familienangehörigen des Angeklagten gingen am 11. Dezember zum Sándor-Palast, um dem Präsidenten der Republik den Brief des Angeklagten mit der Bitte um Begnadigung zu überbringen.
Im Juli dieses Jahres protestierten sie in einer von der Zivilgesellschaft organisierten Demonstration für die Begnadigung von Budaházy und 14 seiner Gefährten, zudem haben prominente Persönlichkeiten des rechten Gerichts bereits mehrfach die Ungerechtigkeit des Urteils geäußert mal.
Die Stiftung Geschützte Gesellschaft machte auf die Unverhältnismäßigkeit des Urteils aufmerksam. Wie sie in ihrer Erklärung schrieben, "führen die Unverhältnismäßigkeit des Urteils, die Anomalien des Verfahrens und die fehlende strafrechtliche Verfolgung der Betreiber des Systems auf der Grundlage von Polizeiterror und Einschüchterung zwischen 2006 und 2010 zu einer beispiellos harten Bestrafung von Györgyé Budaházy ist ein schwerer Angriff auf das Rechtsempfinden des ungarischen Volkes". Laut ihrer Aussage
„Es ist schwer zu verarbeiten, dass das gleiche Gericht, das Premierminister Ferenc Gyurcsány und den Nationalen Polizeichef László Bene nicht wegen des Polizeiterrors von 2006 verurteilt und den Budapester Polizeichef Péter Gergényi zur Zahlung von nur 400.000 HUF verurteilt hat, ein erstinstanzliches Urteil von mehr ist als hundert Jahre im Gefängnis Väter und Mütter von Familien, weil sie es vor 14-15 Jahren gewagt haben, sich gegen eine Unterdrückungsmacht zu erheben, die Gewalt gegen ihre eigenen Bürger anwandte".
Der Nationale Rechtsschutzdienst schlug zuvor die Schaffung eines sogenannten öffentlichen Amnestiegesetzes vor, das diejenigen amnestieren würde, die zwischen 2006 und 2010 wegen politischer Fälle verurteilt wurden.
Quelle und vollständiger Artikel: Magyar Nemzet
Beitragsbild: MTI/Sándor-palota/Róbert Érdi