Der Januar 2023 brachte eine Reihe positiver Veränderungen für das Leben von Familien: Die Rente, der Mindestlohn, der garantierte Mindestlohn und mehrere Formen der Familienunterstützung werden erheblich erhöht, der Kreis der steuerbefreiten Begünstigten wurde ebenfalls erweitert, die Szép-Karte können zu flexibleren Bedingungen als bisher genutzt werden, und auch die Urlaubsregelungen für Arbeitnehmer wurden geändert. Magyar Hírlap hat nacheinander die wichtigsten Neuheiten aufgelistet.
die Pension
Mitte Dezember wurde der Regierungserlass veröffentlicht, wonach die Renten ab dem 1. Januar um 15 Prozent erhöht werden. Bei durchschnittlichen Renten bringt der Postbote jetzt monatlich 20.000 bis 30.000 HUF mehr, aber viele können auch mit einem noch größeren Betrag zufrieden sein. Nicht vergessen, im nächsten Monat kommt noch ein weiteres Extrageld hinzu: Im Februar wird die 13. Monatsrente überwiesen, ebenfalls ein erhöhter Betrag. Das Renteneintrittsalter bleibt in diesem Jahr unverändert, auch das „Women 40“-Programm wird fortgeführt. Rentner können in diesem Jahr von mindestens 900 Milliarden Forint mehr leben als 2022.
Mindestlohn
Der Mindestlohn wurde Anfang des Jahres um 16 Prozent erhöht, 2023 erhalten die Beteiligten also statt bisher 200.000 brutto 232.000 Forint, also 154.000 Forint netto. Der garantierte Mindestlohn stieg um 14 Prozent, d.h. von 260.000 HUF im Vorjahr auf 296.400 HUF brutto. Das bedeutet 197.000 HUF netto. Schätzungen zufolge betrifft die Erhöhung zu Jahresbeginn fast eine Million Arbeitnehmer in Ungarn.
Die Änderung des Mindestlohns erhöhte auch die Höhe der Familienbeihilfen: Der Höchstbetrag des Gyed stieg auf 324.800 Forint, der Gyed für Absolventen wurde 162.000 Forint für einen Bachelor-Abschluss, 207.000 Forint für einen Master-Abschluss und die Gebühr für die häusliche Betreuung von Kindern stieg auf 232.000 Forint.
Schöne Karte
Ab dem 9. Januar werden die Unterkonten der Szép-Karte nicht mehr existieren, dh die bisherigen Unterkunfts-, Bewirtungs- und Freizeittaschen werden kombiniert, so dass der Betrag auf der Karte freier verwendet werden kann. Die Änderung wirkt sich positiv auf rund fünfzigtausend Dienstanbieter und zweieinhalb Millionen Nutzer aus.
Autofahrer aufgepasst
Für Autofahrer ist es hilfreich zu wissen, dass es seit dem 1. Januar nicht mehr als Verstoß gilt, wenn wir keinen Führerschein oder keine Verkehrserlaubnis haben. Wichtig: Die Regelung gilt nicht für Autos mit ausländischen Kennzeichen. Neu ist auch, dass die Kontrollen auf dem 344 Kilometer langen Grenzabschnitt zwischen Ungarn und Kroatien abgeschafft werden, da auch Kroatien Teil des Schengen-Raums geworden ist. Das bedeutet auch, dass der ungarisch-kroatische Grenzzaun abgebaut wird.
Das Kind kommt zuerst
Die Zahl der Personen, die in den Genuss von Steuerbefreiungen kommen, hat sich ausgeweitet: Mütter unter 30 Jahren müssen künftig keine Einkommenssteuer mehr zahlen, auch die Geburt von Kindern will die Regierung fördern. Es ist bekannt, dass Arbeitnehmer unter 25 Jahren sowie Mütter mit vier oder mehr Kindern bereits von der Zahlung der Sozialversicherung befreit waren. Auch studierende Mütter können von Schulden in Millionenhöhe befreit werden, denn nach einer neuen Regelung erlässt der Staat Studenten unter 30 Jahren die gesamte Studienkreditschuld, wenn sie während des Studiums schwanger werden oder ein Kind adoptieren oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss. Ähnliche Unterstützung gab es für Studentendarlehen, jedoch in einem viel engeren Rahmen. In den letzten vier Jahren hatten insgesamt siebentausend Mütter Schulden in Höhe von insgesamt mehr als sechs Milliarden Forint aufgrund von Kinderwunsch.
Arbeitsangelegenheiten
Zum 1. Januar wurde auch das Arbeitsgesetzbuch geändert, sodass Eltern mit kleinen Kindern unter flexibleren Bedingungen arbeiten können. So hat sich beispielsweise die Zahl der „Vatertage“ verdoppelt, was bedeutet, dass Männer nach der Geburt ihres Kindes zehn statt wie bisher fünf Tage frei nehmen können, die sie bis zum Ende des zweiten Monats ab dem Datum nehmen können Geburt oder der Abschluss der Adoption. Abwesenheitsgeld für die ersten fünf Tage des Vaterschaftsurlaubs und vierzig Prozent des Abwesenheitsgeldes für die zweiten fünf Tage. Eine weitere Änderung ist, dass ab sofort alle Mitarbeiter 44 Arbeitstage Elternzeit nehmen können, bis das Kind drei Jahre alt ist. Diese neue Form des Urlaubs hat Anspruch auf zehn Prozent des Fehlzeitenentgelts. Eine weitere Hilfe für Kleinkinder ist, dass der Arbeitgeber auf Wunsch der Eltern verpflichtet ist, Arbeitnehmern Teilzeit zu gewähren, bis das Kind vier Jahre alt ist.
Auch die Pflegezeit ist eine neue gesetzliche Einrichtung, deren Umfang fünf Arbeitstage pro Jahr beträgt und die zur Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen pflegebedürftig sind.
Besteuerung
Ab dem 1. Januar ist die mit der Wahl der Pauschalbesteuerung verbundene Einkommenswertgrenze abgeschafft, sodass der einzelne Unternehmer auch dann die Pauschalbesteuerung wählen kann, wenn die Höhe seines Unternehmereinkommens im Jahr 2022 das Zehnfache des jährlichen Mindestlohns übersteigt ( 24 Millionen HUF) und im Falle von Einzelunternehmern, die im Einzelhandel tätig sind, das Fünfzigfache dieses Betrags (120 Millionen HUF). Erleichternd ist, dass Pauschalsteuerpflichtige in diesem Jahr ihre Steuererklärung nur noch quartalsweise abgeben müssen.
Zuschüsse
Die Regierung hat zudem entschieden, dass das Zahlungsmoratorium, das im Frühjahr 2020 während der Coronavirus-Epidemie eingeführt wurde, in diesem Jahr endet und seither mehrfach verlängert wurde. Gleichzeitig versprechen sie, dass sich die monatlichen Raten der Kunden, die das Moratorium verlassen, nicht erhöhen und haben zu diesem Zweck eine Verlängerung der Laufzeit gesetzlich verankert. Ab diesem Monat entfallen auch der Wohnungsrenovierungszuschuss und der Autokaufrabatt für kinderreiche Familien, dafür aber die Schokolade, die Dorfschokolade, der Babywartekredit, der zinsvergünstigte Schokoladenkredit, der Darlehensverzicht, die Mehrwertsteuerrückerstattung u auch die Wohnerwerbsteuerbefreiung ist geblieben.
Autor: Alíz Czapó
Quelle: Magyar Hírlap. Foto: Patricia Bodnar