Fidesz wird die Gesetze zur Regulierung der Finanzierung von Wahlkämpfen und Organisationen für Wahlvorschläge bis Mai verschärfen, und die Fraktion arbeitet bereits an dem Vorschlag und den Einzelheiten - Lajos Kósa, der Vizepräsident von Fidesz, bestätigte gegenüber Mandiner, wonach das Ziel weiterhin bestehen bleibt externe Organisationen sollten nicht in der Lage sein, Abgeordnete, Bürgermeister und Fraktionen zu "kaufen".
Wenn ein Verein, eine Partei oder eine andere Organisation beispielsweise bei der nächsten Kommunalwahl offiziell Nominierungsorganisation werden will, also auf dem Stimmzettel erscheinen oder eine Liste führen kann, muss sie die für Parteien geltenden Regeln einhalten. Mit anderen Worten, sie kann nur finanzielle oder sonstige Unterstützung von ungarischen natürlichen Personen annehmen.
Lajos Kósa erklärte:
gerecht ist es, wenn möglichst alle akteure unter gleichen voraussetzungen an der wahl teilnehmen können.
- Es muss sichergestellt werden, dass Ausländer keinen wesentlichen Einfluss auf das Wahlverfahren nehmen, ebenso wie Akteure, die zwar nicht dem Wahlrecht unterliegen (z. B. Unternehmen, Investoren), aber dennoch erhebliche Interessen an der Wahl haben können. Auch heute noch können Parteien nur von ungarischen natürlichen Personen unterstützt werden, bei ihnen bestehe diese Einschränkung seit mehreren Jahrzehnten, und solange die sogenannten nominierenden Organisationen überwiegend Parteien seien, gebe es kein besonderes Problem, betonte der Vertreter.
Bei den Kommunalwahlen 2019, mehr noch aber bei den Parlamentswahlen im vergangenen Jahr, habe die "inländische Dollarlinke versucht, die Vorschriften zu umgehen".
Konkret:
beträchtliche ausländische Unterstützung erhielten die Kampagnen durch Organisationen, die Kandidaten unterstützen, die nicht als Parteien registriert sind, sich aber um politische Ämter bewerben. Bei der parlamentarischen Abstimmung geht es nach aktuellem Stand um vier Milliarden HUF-Dollar.
Gergely Gulyás, der für das Büro des Premierministers zuständige Minister, sprach in der neuesten Regierungsinfo über das mögliche Datum der Verordnung. Er erklärte, da die Kommunalwahlen Ende Mai oder Anfang Juni nächsten Jahres gleichzeitig mit den Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden würden
die nächsten zwei bis zweieinhalb Monate stehen für die notwendige Gesetzgebungsarbeit zur Verfügung.
Sie bestehen darauf, im letzten Jahr vor den Urnen an dem Grundsatz festzuhalten, dass sie die Wahlregeln nicht antasten.
Titelbild: MTI/Péter Komka