Schweizer Staatsbürger können in offiziellen Dokumenten weiterhin nur als Frau oder Mann auftreten, entschied das oberste Gericht des Alpenlandes.

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs müssen sich Schweizer Bürger in offiziellen Dokumenten weiterhin entweder als Frau oder als Mann ausweisen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Laut einem von Swissinfo im Alpenland veröffentlichten Artikel hat der Oberste Gerichtshof ein früheres Urteil aufgehoben, in dem eine „intersexuelle“ Person sich in offiziellen Dokumenten als geschlechtslos angeben wollte.

Die als Julian bekannte Person wurde bei der Geburt als weiblich registriert, hat nun aber herausgefunden, dass sie sich weder weiblich noch männlich, sondern ganz und gar nicht-binär fühlt.

Der inzwischen in Berlin lebende Schweizer Staatsbürger konnte seinen Neutralitätsstatus in Deutschland anmelden, konnte dies jedoch nicht durch seine originalen Schweizer Dokumente, wie etwa seine Geburtsurkunde, nachweisen. Ein Gericht im Aargau entschied zugunsten von Julian, doch das Oberste Gericht der Schweiz hob die Entscheidung auf.

Die Richter entschieden zudem, dass das aus gewählten Volksvertretern bestehende Parlament hierüber auf Systemebene entscheiden könne. Im Dezember beschloss die Schweizer Bundesregierung, die traditionell aus Ministern aller großen Parteien besteht, jedoch, das offizielle System, das nur Männer und Frauen anerkennt, nicht zu ändern.

Dies hat die geschlechterpolitischen Debatten in der Schweiz jedoch nicht gestoppt, und Julian bleibt auch zu seiner eigenen Wahrheit: Den neuesten Nachrichten zufolge ficht er die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, berichtete Mandiner .

Foto: Pixabay