Meist geht eine große Aufregung und Vorfreude voraus, dennoch kann eine Auslandsreise zum Albtraum werden, wenn man sich nicht an die verschiedenen Vorschriften hält.

Bei Reisen ins Ausland seien zudem die Sonderregeln für verbrauchsteuerpflichtige Waren, Kleintiere und Bargeld zu beachten, teilte die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) mit.

Um zwischen den Regeln zu navigieren, muss das Ziel berücksichtigt werden, denn für Reisen innerhalb und außerhalb der Grenzen der Europäischen Union (EU) gelten unterschiedliche Regeln.

Wenn jemand zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reist, gibt es im Allgemeinen keine Beschränkungen für die Aus- und Einfuhr von Produkten, die für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenke gekauft werden, wohl aber solche Waren wie - gefährdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten, Medikamente, Jagdwaffen, Alkohol und Tabakwaren sowie das Reisen von Haustieren – die Beschränkungen und Genehmigungen unterliegen.

Die NAV empfiehlt Personen, die kontinuierlich Medikamente einnehmen, eine Bescheinigung ihres Arztes einzuholen, da sie bei Reisen in die Mitgliedstaaten nur die von ihrem Hausarzt verordnete Medikamentenmenge einnehmen dürfen.

Innerhalb der EU darf ein Haustier seinen Besitzer nur mit einem Heimtierausweis ins Ausland begleiten, der von einem für den Wohnort des Besitzers zuständigen Tierarzt ausgestellt wurde.

Besondere Regelungen gelten unter anderem für gefährdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten, ihre lebenden und nicht lebenden Individuen sowie daraus hergestellte Produkte, einschließlich Jagdtrophäen und -präparate. Ihre Ein- und Ausfuhr sowohl in der Union als auch in Drittstaaten ist grundsätzlich verboten bzw. genehmigungspflichtig.

Die unerlaubte Einfuhr bestimmter Produkte aus Elfenbein, Schildpatt oder exotischem Leder, die als Souvenirs gekauft werden können, kann mit einer Geldstrafe für Naturschutz und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Für die nichtgewerbliche Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der EU, wie zum Beispiel Alkohol, Zigaretten, Treibstoff, benötigen Privatpersonen keine Genehmigung, können jedoch mengenmäßigen Beschränkungen unterliegen.

Bei der Beurteilung der nicht kommerziellen Menge handelt es sich um eine Grenze – aber nicht unbedingt um einen entscheidenden Faktor – beispielsweise 800 Zigaretten, 200 Zigarren, 110 Liter Bier oder beispielsweise 90 Liter Wein oder Champagner.

Zusätzlich zum Kraftstoff in den Werkstanks privater Autos und Motorräder dürfen maximal 10 Liter Kraftstoff pro Fahrzeug importiert und exportiert werden.

Aus Sicht der Einfuhrbestimmungen spielt es keine Rolle, wie Sie von außerhalb der EU nach Ungarn reisen: zum Beispiel 200 Zigaretten, 16 Liter Bier, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier und 4 Liter Wein kann zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Mit Ausnahme von Alkohol und Tabakwaren können verschiedene Waren im Wert von 430 Euro auf dem Luftweg und 300 Euro auf Straße und Schiene zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Für Passagiere unter 15 Jahren – unabhängig von der Reiseart – beträgt die Wertgrenze 150 Euro.

Liegt unser Bestimmungsort außerhalb der EU, sind auch bei der Ausfuhr die Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zu beachten. Über diese Regeln informieren die diplomatischen Vertretungen Ungarns.

Auch auf Bargeld müssen Sie achten: Alle Passagiere, die die Außengrenzen der Europäischen Union überqueren und über 10.000 Euro oder mehr Bargeld – auch in unterschiedlichen Währungen – oder gleichwertige Bargeldersatzmittel verfügen, müssen dies schriftlich bei der Zollbehörde anmelden, bei der sie ein- oder ausreisen Gebiet der Union.

Neben Wertpapieren zählen auch Anleihen, Aktien, Reiseschecks, Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent sowie Goldbarren, Goldnuggets und Goldkörner mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent zum Wert.

Das von einem ausländischen Passagier gekaufte Produkt ist laut NAV-Mitteilung von der Mehrwertsteuer befreit, wenn es als Teil des persönlichen oder Reisegepäcks aus dem Gebiet der Europäischen Union mitgenommen wird.

MTI