Möglichkeiten der Haushaltskontrolle über die Europäische Union und ihre Institutionen und das Problem der Verantwortungsteilung im Kontrollsystem (Teil 3)

Wir haben bereits viel darüber gehört, wie rigoros und institutionell die Europäische Union die effiziente, effektive und korruptionsfreie Verwendung von EU-Mitteln kontrolliert. Auch die Art und Weise, wie die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten mit den eingesammelten öffentlichen Geldern umgehen, ist ein tägliches Thema. Aber nur wenige haben erkannt, dass der Haushalt der Europäischen Union selbst auf öffentlichen Geldern basiert, und wir haben nur wenige Informationen darüber, wie und wer deren Verwendung kontrolliert und wie mögliche Missbräuche sanktioniert werden.  

Prüfberichte , die auch Jahresabschlüsse und Spenden von Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene umfassen. Die in den Berichten genannten Zuschussbeträge können nicht in allen Fällen als endgültig angesehen werden: Sie können von den tatsächlich vom Europäischen Parlament gewährten und gezahlten Beträgen abweichen, da der Prüfbericht erstellt wird, bevor das Parlament die Entscheidung über den endgültigen Zuschussbetrag genehmigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass europäische politische Parteien und Stiftungen nicht als von der Union gemäß Artikel 287 Absatz 1 AEUV gegründete Einrichtungen gelten und daher nicht der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen. Hinsichtlich des aus dem EU-Haushalt erhaltenen Betrags ist der Rechnungshof jedoch – unter den in Artikel 287 AEUV festgelegten Bedingungen – befugt, Prüfungen auf der Grundlage der Kontrolle von Aufzeichnungen und Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.

Was die Fraktionen des Europäischen Parlaments betrifft, veröffentlichen die einzelnen Fraktionen auch ihre Jahresabschlüsse .

Bei den Abgeordnetengruppen des Europäischen Parlaments handelt es sich um die offiziell anerkannten Fraktionen, die sich aus den Abgeordneten des EP zusammensetzen, sodass sich ihr rechtlicher Status von dem der europäischen Parteienfamilien unterscheidet. Diese Gruppen können um eine europäische politische Partei herum aufgebaut sein (z. B. die Europäische Volkspartei, die Sozialdemokratische Partei Europas), oder sie können mehr als eine europäische Partei vertreten, sie können auch nationalen Parteien angehören und unabhängig sein.

Der dem Parlament von der Fraktion der Europäischen Volkspartei vorgelegte Jahresbericht umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2021, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie die Anlagen zum Jahresbericht Auf dieser Grundlage ergibt sich eine Bilanzsumme von 16.201.654 (ca. 16,2 Millionen) Euro, während sich die Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums auf 26.978.509 (ca. 27 Millionen) Euro belief.

Die Bilanz und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Fraktion der Sozialisten und Demokraten zum 31. Dezember 2021 (mit den Anlagen zum Bericht 2021) ergeben eine Bilanzsumme von insgesamt 14.109.684,62 (d. h. mehr als 14,1 Millionen) Euro Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum belief sich auf 23.412.509,69 Euro (23,4 Mio.).

Relevante Daten größerer EP-Vertretergruppen (Übersichtstabelle)

* Bilanzsumme: die letzte, zusammenfassende Zeile der Bilanz der EP-Repräsentantengruppe (im Jahresfinanzbericht enthalten), die die Gesamtaktiva der Fraktion als Geschäftseinheit zeigt.

** Gesamtausgaben und -einnahmen: der Wert des Defizits und der Schulden.

*** Daten zur Gesamtzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments zum 19. Januar 2022 .

Der Jahresbericht der Renew Europe Group (liberale Fraktion) enthält außerdem die Bilanz zum 31. Dezember 2021, die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie den Anhang zum Jahresbericht Bericht. Insgesamt beträgt die Bilanzsumme 10.728.526,62 (also mehr als 10,7 Millionen) Euro, die Gesamteinnahmen und -ausgaben des Zeitraums belaufen sich auf Basis des vom EP geprüften Berichts auf 16.140.148,41 (ca. 16,1 Millionen) Euro.

Für die Fraktion der Grünen/EFA betrug die Bilanzsumme 6.817.625 Euro und die Gesamteinnahmen und -ausgaben für den Zeitraum beliefen sich auf 11.818.477 Euro, bei der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformatoren (ECR), bezogen auf Einnahmen und Ausgaben, zur Information , 8.122.748,03 bzw. 9.987. Darin sind Beträge von 191,04 Euro enthalten.

Ist eine klare Trennung der Zuständigkeiten bei der Inspektion möglich?

Im Zusammenhang mit der finanziellen Transparenz der repräsentativen Fraktionen wird die interne Prüfung per Definition vom Europäischen Parlament durchgeführt, wobei hinzugefügt wird, dass die Arbeit des auch vom Europäischen Rechnungshof unterstützt wird, der als unabhängiger und unabhängiger Rechnungshof fungiert Als externer Prüfer der Europäischen Union ist er für den Schutz der Interessen der EU-Steuerzahler verantwortlich. Allerdings verfügt der in Luxemburg ansässige Rechnungshof über keine materiellen rechtlichen Befugnisse, auch wenn er durch eigene Aktivitäten versucht, die Haushaltsführung der Europäischen Kommission – und anderer EU-Institutionen – zu verbessern.

Gleichzeitig liegt die Hauptverantwortung für die Haushaltsführung grundsätzlich bei der Europäischen Kommission, die rund vier Zehntel aller Kosten für den Betrieb gemeinsamer Institutionen erhält. Es stellt sich die Frage, ob es in einem derart geteilten – aber immer noch nicht klar abgrenzbaren – System möglich (und inwieweit realistisch) ist, die Kontrollzuständigkeiten zu verwischen und bei Problemen mit dem Finger aufeinander zwischen einzelnen europäischen Gremien zu zeigen Institutionen. Dazu gehört auch die Entscheidung, wie vorbildlich das EU-Haushaltskontrollsystem für die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ist.

Die heutigen Machtinstitutionen der Europäischen Union müssen nicht nur den Anschein der Wirksamkeit der Finanzkontrolle wahren, sondern diejenigen, die die Kontrollmechanismen des Systems verwalten, sollten auch in dem Sinne handeln, dass sie in der Lage sind, die internen Prozesse in ihrem eigenen Bereich zu kontrollieren und zu verwalten der Verantwortung (oder Autorität) und so, dass dadurch die Finanzkontrolle innerhalb der EU umgesetzt werden kann. Wenn die Union nichts will, gerät im Dickicht der Bürokratie und möglichen Missständen alles außer Kontrolle. Denn wenn diese Wahrnehmung nicht in der Praxis verankert ist, kann sie eine der Grundfunktionen des internen institutionellen Systems der Europäischen Union nicht erfüllen.

Erster Teil:

Verwendung öffentlicher Mittel in der Europäischen Union – Probleme bei der Kontrolle und Aufgabenteilung

Teil 2:

Verwendung öffentlicher Mittel in der Europäischen Union – Die Situation der wichtigsten Institutionen