Nach Ansicht des Zentrums für Grundrechte verstößt die Gerichtsentscheidung, wonach auch eine Person, die als Mann geboren wurde, aber später als Frau lebt, zur Nutzung der „Frauen 40“ berechtigt ist, gegen das Grundgesetz und den gesunden Menschenverstand.

Er erinnerte für die Grundrechte daran, dass der Gerichtshof von Veszprém kürzlich entschieden hat, dass die rechtliche Auslegung, wonach Frauen nach 40 Jahren Erwerbstätigkeit eine gekürzte Rente erhalten möchten, „restriktiv“ sei und sie während der Berufsjahre eine Frau sein müssen.

Nach Angaben des Zentrums für Grundrechte hat das Gericht eine gefährliche, unverständliche Entscheidung getroffen, die sowohl gegen geschriebenes Recht als auch gegen den gesunden Menschenverstand verstößt und zudem gegen das Grundgesetz verstößt, das „künstlich geschaffene Begriffe wie Transgender per Definition nicht anerkennt“. , da es das Geschlecht bei der Geburt schützt und speziell besondere Maßnahmen für Frauen wie „Frauen 40“ garantiert.

Das Zentrum für Grundrechte wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das Gericht auch seine Pflichten zur genauen Rechtsauslegung vergessen habe, da der Gesetzestext bei der Rechtsanwendung in erster Linie nach seinem Zweck und dem Grundgesetz auszulegen sei, und zwar nicht Es muss davon ausgegangen werden, dass sie im Einklang mit dem gesunden Menschenverstand und dem Gemeinwohl stehen und einem moralischen Zweck dienen.

Eine Entscheidung, die den Willen des Gesetzgebers und den Zweck der Gesetzgebung bewusst missachtet, „ist ein Warnsignal dafür, dass die Geschlechterlobby auch die Gerichte erreicht hat, die sich auf EU-Recht beziehen“, weshalb das Zentrum für Grundrechte den Vorschlag des Fidesz-Vertreters unterstützt Gabriella Selmeczi hält es für notwendig, die Gesetzgebung zu klären.