Über den herzzerreißenden Fall berichtete ein österreichisches Nachrichtenportal, wonach im Haus von D. Krisztina zahlreiche pädophile Aufnahmen gemacht worden sein könnten. Der Bericht an die Behörden stand im Zusammenhang mit der Untersuchung eines Pädophiliefalls, der nach den Antifa-Angriffen in Budapest ans Licht kam.

Das im Rahmen des Antifa-Falls angeordnete polizeiliche Verfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornografie könnte klären, ob im Haus des Aktivisten András Jámbor tatsächlich Kinderpornografie gedreht wurde.

Vor einigen Tagen berichtete der österreichische Exxpress.at, dass in der Wohnung von Krisztina D., einem Mitglied der Szikra-Bewegung, pädophile Aufnahmen vom Leiden und der Folter von Kindern gedreht wurden.

Nach der Veröffentlichung der Nachricht wandte sich István Tényi wegen des Verdachts einer Straftat an die Behörde, um die notwendigen Voraussetzungen für die Anfertigung einer pornografischen Aufnahme sicherzustellen. Die Kommunikationsabteilung des BRFK teilte mit, dass die Beschwerde beim Budapester Polizeipräsidium (BRFK) eingegangen sei und ihr Inhalt im Rahmen der laufenden Ermittlungen geprüft werde.

Natürlich ist es sehr wichtig zu erwähnen, dass es sich um eine ausländische Pressemeldung handelt, daher wird es den Experten überlassen, zu entscheiden, ob der Vorfall, der einem den Magen umdreht, wirklich passiert ist.

Die Geschichte des Pädophilie-Falls lässt sich bis zu den antifaschistischen Angriffen zurückverfolgen: Mitte Februar griffen mindestens fünfzehn Linksradikale, meist Ausländer – Deutsche, Italiener und Griechen – acht Passanten an vier Punkten in Budapest an. Sie wurden brutal zusammengeschlagen und einige von ihnen schwer verletzt.

Die Opfer wurden nach dem Zufallsprinzip anhand ihrer Militärkleidung ausgewählt. Das „Verbrechen“ aller von ihnen bestand darin, dass sie Kleidung mit Feldmuster, schwarze Stiefel und Jacken trugen, aber nicht an der Gedenkfeier zum Tag des Ausbruchs am 11. Februar teilnahmen, wie ihre Angreifer annahmen.

Das Budapester Polizeipräsidium führt ein Strafverfahren wegen Gewaltverbrechen gegen ein Mitglied der Gemeinde. Nach dem ersten Angriff richtete das BRFK ein spezielles Ermittlungsteam ein.

Im Zusammenhang mit den Anschlägen im Februar wurde auch eine Ungarin festgenommen. D. Krisztina galt eine Zeit lang als Tatverdächtige, doch am Ende konnte ihr keine Beteiligung an der Fahndung nachgewiesen werden, weshalb das Verfahren gegen sie eingestellt wurde.

Zuvor wurde jedoch das Haus der Frau durchsucht, bei der Durchsuchung wurden pädophile Inhalte gefunden. Die Ermittler fanden fast dreihundert Aufnahmen, die die Vergewaltigung von Kindern unter zwölf Jahren zeigen, darunter auch Zwei- oder Dreijährige.

Auf den beschlagnahmten Datenträgern waren zudem 70.000 pornografische Aufnahmen gespeichert, auf denen offenbar Personen unter 18 Jahren zu sehen sind.

D. Krisztina hatte jedoch nichts mit diesen Aufnahmen zu tun, sie befanden sich auf dem Laptop ihres Partners. Der Mann wurde zur Polizei gerufen, beging jedoch Selbstmord, bevor der Verdächtige verhört werden konnte.

Nach früheren Angaben der Polizei handelt es sich im Fall „12. Es bestand ein begründeter Verdacht auf die Straftat der Kinderpornografie, die durch die Aufzeichnung der Folter oder Gewaltanwendung eines Minderjährigen begangen wurde. Derzeit laufen die Ermittlungen, in denen auch der Inhalt von Tényis Bericht untersucht wird.

Ungarische Nation