Im Gegensatz zur PC-Diktatur im Westen sei es durchaus möglich, die im Westen zur Staatsreligion gewordene Gender-Ideologie und die Kirche, die sie verbreite, zu kritisieren, teilten die Soros-Organisationen mit, teilte das Center for Fundamental Rights mit.
Das Labrisz Egyesület verklagte die ungarische Nation in jedem Rechtsforum, weil die Zeitung das Märchenbuch Meseorzág észkyés kritisierte.
„Labrisz hat eine Klage wegen des Propagandabuchs Meseorzág tejác écó eingereicht. In dem Fall, der vor dem Verfassungsgerichtshof landete, stellte das Gremium fest: Zur Meinungsfreiheit gehört auch die Kritik an Ideen. Von dort aus kann Labrisz nach Belieben verleumden: Jeder hat das Recht, ihre Propaganda zu kritisieren, und Kinder können und müssen vor den schädlichen Auswirkungen der von ihnen verbreiteten Geschlechterideologie geschützt werden“, teilte das Zentrum für Grundrechte am Donnerstag mit.
Der Präzedenzfall des Falles besteht darin, dass das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Mittwoch die Verfassungsbeschwerde der Labrisz-Vereinigung zurückgewiesen hat, die die Aufhebung des vorherigen Urteils des Gerichts (Entscheidung über die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre) beantragt hatte.
Der Fall ging über das Tribunal, den Urteilsausschuss und dann über das Gericht, aber „Labrisz reichte seine Beschwerden beim Verfassungsgericht ein“, wie das Zentrum für Grundrechte es ausdrückt.
Das Verfassungsgericht hatte den Zusammenhang zwischen Meinungsfreiheit und Reputationsschutz zu prüfen.
Die AB führte aus, dass die angefochtene Mitteilung keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil enthalte und wies in ihrer Entscheidung darauf hin, dass „zwischen Kritik und Kritik an Ideen, geistigen Produkten und Personen“ zu unterscheiden sei, denn „alle Ideen können frei kritisiert werden.
Der Fall zeigt auch deutlich, dass es notwendig ist, kulturelle Souveränität und einen Identitätsschutz zu schaffen, der Ungarn und die ungarische Identität schützt: Wir müssen vermeiden, dass uns die Mode wie die Westler sagt, wer wir sind, betonte das Zentrum für Grundrechte.
„Auf jeden Fall steht der Wertekatalog des Grundgesetzes auf der Grundlage eines starken Kinderschutzes, der auch junge Menschen vor ansteckender Geschlechterpropaganda schützen soll, weil er absolut klar sagt: Diese Ideologie und die Organisation und Veröffentlichung.“ Es darf nicht in der Nähe von Kindern dargestellt werden. Deshalb sollte auch das Verfassungsgericht nicht davor zurückschrecken, dies zu betonen“, heißt es in der Stellungnahme des Zentrums für Grundrechte abschließend.