Wir sind davon überzeugt, dass das EU-Migrationsabkommen in den nächsten Tagen zustande kommen kann, wir werden dieses politische Mandat für den Rat so finalisieren können, dass wir dann weiter über alle Regelungen und Rechtsinstrumente verhandeln können, aus denen das besteht Der Migrationspakt sei gemeinsam mit dem Europaparlament vereinbart worden, erklärte Ylva, EU-Innenkommissarin Johansson, am Donnerstag in Brüssel.

Der Kommissar sagte auf der Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten: In der Debatte über das Migrations- und Asylpaket seien große Fortschritte erzielt worden, die wesentlichen Hindernisse seien beseitigt worden,

Einige kleinere Meinungsverschiedenheiten müssen noch ausgeräumt werden.

Ziel des Pakts ist es, den Migrationsdruck auf sogenannte Frontländer wie Italien und Griechenland zu verringern

Ein Teil der Ankömmlinge würde in andere EU-Länder überstellt. Länder, die die Aufnahme von Asylbewerbern ablehnen, wären verpflichtet, Länder zu bezahlen, die Migranten aufnehmen.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser bestätigte nach dem Treffen, dass am Donnerstag im Rat eine politische Einigung über den sogenannten Krisenbeschluss erzielt worden sei. Wie er sagte, hätten sich Polen und Ungarn bei den Beratungen dagegen ausgesprochen, eine Abstimmung habe am Donnerstag jedoch nicht stattgefunden. Er betonte:

Der Abschluss des Abkommens ist für Deutschland von großer Bedeutung,

Denn ein neues gemeinsames europäisches Asylsystem ist ein großer Schritt hin zu einer klaren Begrenzung der illegalen Migration.

„Künftig muss jeder an den EU-Außengrenzen kontrolliert und registriert werden.“ Wer kaum Chancen auf Asyl in der EU hat, muss im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens direkt an den Außengrenzen zurückgewiesen werden. Deutschland will einen geordneten Verfahrensmechanismus, der Asyl und andere Menschenrechte respektiert. Dieses System muss auch in Krisenzeiten funktionieren, um Rechtlosigkeit und Chaos an den Außengrenzen zu vermeiden. „Dazu dient die Krisenverordnung“, betonte er.

Das fügte er hinzu

Die in der Krisenverordnung vorgesehenen Regelungen können mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen werden.

„Ungarn und Polen haben signalisiert, dass sie nicht dazu stehen, außer ihnen hat kein anderer Staat eine negative Meinung geäußert.“ „Insofern gehen wir davon aus, dass diese politische Vereinbarung gültig ist“, erklärte er.

MTI

Foto auf der Titelseite: Foto: MTI/Csaba Krizsán