Das Bezirksgericht in Marosvásárhely lehnte die Berufung des Kreisrats von Hargita ab, sodass die Békás-Straße weiterhin zum Verwaltungsgebiet des Kreises Neamț gehört.
Adrian Niță, Präfekt des Kreises Neamț, gab auf seiner Facebook-Seite Informationen über die Entscheidung bekannt.
„Das Berufungsgericht in Marosvásárhely hat ein Urteil gefällt! Die Verwaltungsgrenze zwischen den Landkreisen Hargita und Neamț wurde endgültig festgelegt.
Inmitten hitziger Debatten und mehrerer Gerichtsverfahren wurde die Verwaltungsgrenze auf dem Abschnitt Gyergyószentmiklós-Gyergyótölgyes-Békás erneut bestätigt!
Obwohl das Berufungsgericht in Ploiesti bereits zuvor in dieser Angelegenheit entschieden hatte, versuchte es der Bezirksrat von Hargita erneut. Die Entscheidung des Berufungsgerichts Marosvásárhely lässt jedoch keinen Interpretationsspielraum. Die Békás-Schlucht mit ihrer unbestreitbaren Schönheit gehört zum Kreis Neamț!“ - verkündete der Präfekt glücklich.
Adrian Niță sagte zuvor, dass er zunächst nicht verstehe, warum der Fall erneut vor Gericht gebracht werden müsse, da bereits ein endgültiges Urteil im Zusammenhang mit der Békás-Straße gefällt worden sei – lesen Sie auf der Website maszol.ro
In Bezug auf die Kreisgrenze gewannen die Einwohner von Székelyföld 2019 einen Rechtsstreit auf Basisebene, und das Gebiet mit großer Touristenattraktion wurde Gyergyószentmiklós angegliedert. Der Kreis Neamț legte jedoch Berufung beim Bezirksgericht in Ploiești ein, wodurch die für die Moldauer günstige Kreisgrenze wiederhergestellt wurde.
Im Jahr 2022 leitete der Bezirksrat von Hargita ein weiteres Gerichtsverfahren in diesem Fall beim Bezirksgericht Hargita ein und führte an, dass die im Protokoll festgelegte Grenze nicht mit der im Gesetz über Verwaltungsgrenzen in Rumänien von 1968 festgelegten Grenze übereinstimme. Da es sich nach Székelyfölds Argumentation auch um eine Kreisgrenze handele, hätten Vertreter der betreffenden Kreisgemeinden in den Ausschuss einbezogen werden müssen, der die Grenze festlegte, heißt es auf dem Portal.