Ab dem 1. Januar dieses Jahres werde die Höhe des Sprachprüfungszuschusses erhöht, kündigte Zsófia Nagy-Vargha an, die stellvertretende Staatssekretärin für Jugend im Ministerium für Kultur und Innovation. Jugendliche können bis zu 66.700 HUF vom Preis der Sprachprüfung zurückfordern.

Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder älter als 35 Jahre sind, aber als Eltern mit Kindern csed, gyed oder gyes erhalten, oder Großeltern, die mit ihren Enkelkindern zu Hause sind und Großelterngeld beziehen.

Die Förderung kann gegen die Gebühr der ersten erfolgreichen komplexen Mittelstufenprüfung (B2), der höheren Allgemein- oder Fachsprachenprüfung der höheren Stufe (C1, C2) oder der ersten Abiturprüfung in einer Fremdsprache in Anspruch genommen werden.

Der Betrag kann innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Sprachtestzertifikats von der ungarischen Staatskasse zurückgefordert werden. Der stellvertretende Staatssekretär erwähnte auch, dass sich seit dem 1. Januar 2018 mehr als 170.000 Sprachprüfer um die Unterstützung im Wert von fast sechs Milliarden HUF beworben haben.

MTI

Titelbild: Illustration: MTI/Noémi Bruzák