Regelungen auf EU-Ebene wären nur dann verbindlich, wenn solche Straftaten aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit begangen werden.

Das Europäische Parlament fordert, dass die Europäische Union Hassreden und Hassverbrechen als sogenannte EU-Verbrechen einstuft, teilte das EU-Parlament am Donnerstag mit. In der Resolution, die auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg mit 397 Ja-Stimmen, 121 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen angenommen wurde, erinnerten die Abgeordneten daran: Derzeit gilt das Strafrecht der Mitgliedstaaten

Hassreden und Hassverbrechen werden unterschiedlich behandelt, 

Dabei dürfen EU-Vorschriften nur dann angewendet werden, wenn solche Straftaten auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit begangen werden.

Es würden Mindestregeln festgelegt

Sie betonten, dass es sich bei Hassreden und Hassverbrechen um besonders schwere Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension handele, für die das EP und der Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten Mindestregeln festlegen könnten. Die Abgeordneten warnten davor, dass die Meinungsfreiheit, so wichtig sie auch sei, nicht zum Schutz von Hass genutzt werden dürfe, und betonten, dass der einfache Zugang und die mögliche Anonymität des Internets und der Social-Media-Plattformen zur Verbreitung und Verstärkung von Hassreden beitragen könnten.

(MTI)

Titelbild: Quelle: Europäisches Parlament