Das wäre die Essenz des Fortschritts. Oder nicht?

Ich möchte hier nicht über Moral predigen, denn man sagt, ab einem gewissen Alter sei es einfach, überlassen wir es der jüngeren Generation.

Bevor ich jedoch im Detail darauf eingehe, was mich empört hat, möchte ich darauf hinweisen, dass ich die menschliche Anatomie, mit der ich geboren wurde, die meiste Zeit meines Lebens entsprechend ihrer Funktion genutzt habe.

Um nur einige davon zu nennen: meine Beine zum Beispiel hauptsächlich zum Gehen, meine Hände zum Greifen und damit verbundene Tätigkeiten, meine Ohren zum Hören, mein Mund und meine Zunge zum Essen, Sprechen, Schmecken und zur Unterstützung beim Schlucken.

Wenn dies nicht der Fall wäre, dann wäre ich mit dieser „Fähigkeit“ sicher nicht auf eine Bühne gegangen und hätte dort mein „Spezialwissen“ präsentiert. Heutzutage scheint dies jedoch bereits zu geschehen, und zwar im Namen der Eigenwerbung.

Wie wir aus den täglichen Nachrichten in Deutschland erfahren haben,

„Eine Australierin spielte Supertalent in Niedersachsen Flöte mit ihrer Vagina.“

Also stieg sie mutig auf das Podium, setzte sich mit dem Rücken zum Publikum, zeigte den Saum ihres Höschens, steckte sich dann eine Flöte in die Vagina und spielte dann – durch Bewegung bestimmter Muskeln – ein Kinderlied.

Vaginaflöte

Foto: RTL / Stefan Gregorowius

Dem Ganzen möchte ich nur noch hinzufügen, dass der Direktor der Niedersächsischen Medienanstalt (NLM), Professor Christian Krebs, „die Szene unter rechtlichen Gesichtspunkten beurteilt hat, unter dem Gesichtspunkt der Medienwirkung auf Kinder.“ und junge Menschen“ - erklärte:

„Es besteht kein Verdacht auf einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen …“, denn „es handelt sich nicht um einen pornografischen Fall, da die allgemeine Tendenz nicht ausschließlich auf sexueller Stimulation beruht und die gezogenen Grenzen nicht deutlich überschreitet.“ zu allgemeinen gesellschaftlichen Werten“.

Im Zusammenhang mit dem Fall gingen sie auch der Frage nach, welche Wirkung dieser Teil der Sendung, der üblicherweise von Familien gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern gesehen wird, auf den Zuschauer und die Minderjährigen haben kann. Die Antwort des Professors darauf – im Namen der Medienbehörde – lautete wie folgt:

„Es ist nicht unsere Aufgabe, Geschmacksfragen zu sanktionieren.“ Solche Szenen stellen für die Zielgruppe ab zwölf Jahren keinen „potenziell schädlichen Medieninhalt für die Entwicklung“ dar. Wenn er sagt ... Dann fuhr er fort:

„Eine Gefahr der Nachahmung sehen wir auch nicht.“ Der in der Sendung aufgetretene Kandidat sei „keine (attraktive) Identifikationsfigur für Kinder und Jugendliche“, weil er „nichts mit dem Alltag zu tun“ habe.

Vor diesem Hintergrund können wir ehrlich mit der Kinderschutzpolitik der ungarischen Regierung zufrieden sein, die mit ihren Maßnahmen die gesunde sexuelle Entwicklung von Minderjährigen schützt.

Dr. Gabor Túri

Ausgewähltes Bild: Foto: RTL / Stefan Gregorowius