In den letzten Tagen hat die Linke begonnen, über das Thema Kinderschutz zu sprechen, aber ihre Sorge ist nicht glaubwürdig, da Kinderschutzvorschläge in den letzten Jahren im Parlament keine Unterstützung fanden. Die Stimmen einer politischen Partei oder eines Abgeordneten zeigen, was ihm wichtig ist und was nicht. - schrieb Bence Rétvári, der parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums (BM), am Dienstag auf seiner Facebook-Seite. Auf seiner Social-Media-Seite hat der Politiker eine lange Liste von Kinderschutzvorschlägen zusammengestellt, die die nun für das Anliegen vertretenden linken Parteien nicht zu unterstützen bereit waren. Während die Regierung Jahr für Jahr versuchte, das Thema Kinderschutz mit neuen Gesetzesänderungen voranzutreiben, versuchte die Linke, aktiv gegen die Maßnahmen vorzugehen.  

In seinem Beitrag wies der Außenminister darauf hin:

In den letzten Jahren haben linke Vertreter Dutzende Male gegen Gesetze zum Schutz von Kindern gestimmt, oft gegen Kinder, die in Sozialfürsorge leben.

All dies hätte nicht realisiert werden können, wenn es nach links gegangen wäre, denn sie haben im Parlament mit „Nein“ gestimmt:

  • Die Linke unterstützte 2012 nicht die Einführung des neuen Strafgesetzbuches, das strenger als je zuvor ist und den Schutz von Kindern in den Vordergrund stellt. Wenn es also auf der linken Seite angenommen worden wäre, wären Kinder heute nicht durch das strengste Strafgesetzbuch der EU geschützt, das nicht den Täter, sondern das Opfer schützt (Gesetzentwurf T/6958 2012).
  • Die Linke unterstützte nicht, dass diejenigen, die schwere Verbrechen gegen Kinder begangen haben, in Zukunft keine Arbeit mehr im Zusammenhang mit der Bildung oder Betreuung von Kindern ausüben dürfen. Die Linke hätte gefährdeten Opfern keine Hilfe geleistet (Gesetzentwurf T/13091, 2013).
  • Die Linke unterstützte die Einführung häuslicher Gewalt als Kriminalität nicht. Wenn es ihnen passiert wäre, gäbe es heute keinen verbesserten Schutz für Kinder, Ehepartner und Partner, die Gewalt und Demütigungen erleiden und durch das Zusammenleben gefährdet sind (2013, Gesetzentwurf T/11105).
  • Die Linke unterstützte die gesetzliche Schaffung von Notunterkünften nicht. Wenn es ihnen passiert wäre, gäbe es heute keine Orte, an denen Mütter, die Opfer häuslicher Gewalt sind, sich mit ihren Kindern vor denen verstecken können, die sie misshandeln (Gesetzentwurf T/5052, 2015).
  • Auch die Gesetzesnovelle zur Stärkung der Vormundschaftsbehörde und des Kinderschutzwarnsystems unterstützte die Linke nicht. Wenn es nach ihnen gegangen wäre, würde heute das Verbot der Verweigerung der Betreuung Minderjähriger auch für die Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, dem Familienkinderarzt und der Krankenschwester nicht eingeführt werden (Gesetzentwurf T/12477 von 2016).
  • Die Linke unterstützte nicht die Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens zur Untersuchung und Behandlung von Fällen des Missbrauchs von Kindern, die in Kinderschutzeinrichtungen, Pflegefamilien und Justizvollzugsanstalten leben. Wenn es also an ihnen gelegen hätte, wäre es heute nicht möglich, Fälle von Kindesmissbrauch schneller und effizienter zu untersuchen und zu behandeln. (Gesetzentwurf T/15378 von 2017)
  • Die Linke unterstützte die Einführung des häuslichen Kinderbetreuungsbeitrags nicht, der bei der Betreuung von Kindern hilft, die nicht für sich selbst sorgen können, die eine Ganztagsbetreuung benötigen, die schwerbehindert sind, die chronisch krank sind. Daher würden sie Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, keine höhere finanzielle Unterstützung gewähren (Gesetzentwurf T/3623 von 2018).
  • Die Linke unterstützte die innerstaatliche Übertragung des Barnahus-Modells, das moderne Hilfe und Behandlung bei Kindesmissbrauch bietet, nicht. Wenn es also nach ihnen gegangen wäre, würden die sexuell missbrauchten Kinder heute nicht in einer sicheren Umgebung, in kinderfreundlichen Räumen, mit Hilfe von Fachkräften, sondern unter offiziellen, harten Bedingungen, die für Erwachsene gelten, angehört dass sich Kinder schlecht fühlen (Gesetzentwurf T/3623 von 2018).
  • Die Linke unterstützte die Einrichtung eines Pädophilenregisters nicht. Wenn es nach ihnen gegangen wäre, hätten Eltern heute nicht die Möglichkeit, in einer Online-Datenbank zu überprüfen, ob die Person, die mit ihrem Kind arbeitet, bereits zuvor wegen eines Sexualverbrechens gegen Kinder verurteilt wurde (Gesetzentwurf 2021. T/16365).
  • Die Linke unterstützte die Verjährungsfrist für schwere Sexualverbrechen gegen Kinder nicht. Wenn es ihnen also passiert wäre, hätte das Opfer heute zu keinem Zeitpunkt, auch Jahre später, die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten (Gesetzentwurf 2021. T/16365).
  • Härtere Sanktionen gegen Täter von Kinderpornografie befürworteten die Linken nicht. Wenn es ihnen also passiert wäre, wäre es Tätern von Kinderpornografie heute nicht verboten, sich nach einiger Zeit wieder Kindern zu nähern (Gesetzentwurf 2021.T/16365).
  • Die Linke hat das Kinderschutz-Referendum 2022 nicht unterstützt. Für den Fall wurden folgende Begriffe verwendet: „korrupter Unsinn“, „Dummheit“, „heute zählt er einfach nicht zu den wichtigsten zehntausend Fällen in Ungarn“, „lächerlich“.
  • Im Jahr 2023 rief die Linke dazu auf, nicht an der Nationalen Konsultation teilzunehmen, während die wichtige Frage lautete, ob die Kinderschutzbestimmungen weiter verschärft werden sollten.

Bence Rétvári schloss seine Rede mit den Worten: Die Liste darüber, wie oft Kinder von linken Politikern im Stich gelassen wurden, ließe sich fortsetzen. Diese Beispiele zeigen deutlich, dass für sie der Angriff der Regierung immer wichtiger ist als der Schutz von Kindern. Die Linke hat immer wieder bewiesen, dass man sich beim Kinderschutz nicht auf sie verlassen kann.

„Und die Regierung hat den Kinderschutz jedes Jahr durch immer neue Gesetzesänderungen gestärkt, und das werden wir auch in Zukunft tun.“

- betonte der Staatssekretär.

MTI / civilek.info

Titelbild: Illustration / MTI/Zoltán Máthé