Das Metropolitan Court ordnete die ärztliche Zwangsbehandlung des Polizeimörders an, der im vergangenen Januar einen Polizisten erstochen hatte, der gegen ihn vorgegangen war, und zwei weitere verletzt hatte.

Am Freitag sprach das Metropolitan Court den Mann frei, der einen gegen ihn agierenden Polizisten erstochen und zwei weitere verletzt hatte, und ordnete eine obligatorische medizinische Behandlung gegen ihn an.

Das Gericht stellte in Übereinstimmung mit der Anklage fest, dass Sz. Szilárd zur Tatzeit an einem pathologischen Geisteszustand litt und noch immer darunter leidet. In der Urteilsbegründung wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass bei dem Angeklagten ein Rückfallrisiko bestehe und daher eine ärztliche Zwangsbehandlung gerechtfertigt sei.

Das Gericht ordnet eine ärztliche Zwangsbehandlung auf unbestimmte Zeit an.

Das Verfahren werde von den Spezialisten des Judicial Monitoring and Psychiatric Institute überwacht, die alle sechs Monate einen Bericht über den Mann verfassen, die Überprüfung bedeute jedoch nicht automatisch seine Freilassung, betonte der Richter.

Judit Szabó betonte: Der Verteidigung des Angeklagten, er habe sich in Notwehr erstochen, kann nicht gefolgt werden; Ort, Anzahl und Art der Verletzungen des verstorbenen Polizisten deuten alle darauf hin, dass Sz. Szilárds Absicht ein Mord war. Dies werde durch die Aussagen der Polizeibeamten gestützt, die an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen seien, die zur Tragödie geführt habe, erklärte der Richter.

Die im Strafverfahren sprechenden Kriminaltechniker stellten fest, dass der Mann paranoide Symptome aufweist, eine weitgehende Persönlichkeitsstörung aufweist und ständig misstrauisch ist, was auch das Risiko einer Wiederholung der Straftat erhöht.

Sz. Szilárd verletzte auch die beiden anderen an der Aktion beteiligten Polizisten, was ebenfalls bestätigt, dass seine Absicht Mord war, wie das Gericht hörte.

Am 12. Januar letzten Jahres trat der Mann der XI bei. In einem Mehrfamilienhaus in der Lecke utca im Bezirk brach er die Tür einer seiner Nachbarn auf, weil er glaubte, sie sei in Gefahr. Sz. Szilárd rief später selbst die Polizei, und als sie eintraf, verhielt er sich verwirrt. Als die Streifenpolizisten bemerkten, dass der Mann ein Messer hatte, wollten sie ihm Handschellen anlegen, doch er wehrte sich und es kam zu einer Schlägerei. Anschließend erstach der Angeklagte den 29-jährigen Hauptfeldwebel Péter Baumann, der später im Krankenhaus starb.

Nach der Messerstecherei versuchte Sz. Szilárd vom Tatort zu fliehen,

Dann schoss ihm einer der Polizisten, die ihn verfolgten, an einer Straßenbahnhaltestelle in der Fehérvár út ins Bein, nachdem er einen Warnschuss abgefeuert hatte. Auch das Gericht schloss sich den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen an und stellte fest, dass das Vorgehen der Streifenbeamten professionell war.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, der Staatsanwalt Sz. Szilárd und die Verteidigung haben davon Kenntnis genommen.

MTI

Ausgewähltes Bild: Richterin Judit Szabó verkündet ein Urteil im Strafprozess gegen Sz. Sz. wegen des Verbrechens des versuchten Mordes gegen mehrere Beamte am Hauptstadtbezirksgericht am 8. März 2024. Das Hauptstadtgericht sprach ihn vom versuchten Mord an mehreren Personen und einem Beamten frei und ordnete eine Zwangsbehandlung des Mannes an, der im vergangenen Januar einen Polizisten erstochen und zwei weitere verletzt hatte. Das Gericht stellte in Übereinstimmung mit der Anklage fest, dass Sz. Szilárd zum Zeitpunkt der Tat an einem pathologischen Geisteszustand litt und immer noch darunter leidet. MTI/Péter Lakatos