Die Zentrale Ermittlungsgeneralstaatsanwaltschaft reagierte in einer Stellungnahme auf die von Péter Magyar veröffentlichte Audioaufnahme und darauf, welche Schritte sie in dem Fall zu unternehmen gedenkt.

„Die Aussage in der Audioaufnahme ist korrekt, so Dr. Oberstaatsanwalt Péter Polt dominiert die Anklage nicht. Der Chefankläger leitet und kontrolliert die Staatsanwaltschaft Ungarns, wo Rechtsstaatlichkeit herrscht.“

- teilte die Zentrale Ermittlungsgeneralstaatsanwaltschaft mit, die gestern erneut Péter Magyar als Zeugen vernommen hat.

Alle von der Staatsanwaltschaft, in der Aufnahme und Dr. Analysiert und bewertet die während der Zeugenvernehmung von Péter Magyar gemachten Aussagen und führt weitere Proof-of-Concept-Maßnahmen durch

- schrieben sie und fügten hinzu, dass das Verschwinden und Umschreiben von Anklagedokumenten nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine physische Unmöglichkeit sei und dass alle bei der Anklage erscheinenden Daten und ihr Schicksal vom Moment ihrer Erstellung an dokumentiert würden.

Darüber hinaus werden diese Daten nicht nur an einem Ort gespeichert, sondern erscheinen auch in den Datenbanken anderer Behörden, einschließlich Ermittlungsrichtern oder Agenturen, die verdeckte Operationen durchführen.

Nach Angaben der Zentralen Ermittlungsgeneralstaatsanwaltschaft ist der Verbleib aller im Fall Völner-Schadl erstellten Unterlagen bekannt und die Ermittlungen zu allen aus den Daten erschließbaren Taten sind abgeschlossen bzw. laufen entsprechend den einschlägigen Bestimmungen Gesetze. Nähere Informationen hierzu wird die Staatsanwaltschaft am 28. März bekanntgeben.