Endre Hann appelliert jedoch an das Verfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um weitere Rechtsmittel einzulegen.

Das Gericht lehnte den Überprüfungsantrag des Median-Vorsitzenden Endre Hann ab, in dem er vorschlug, dass das Gericht das rechtskräftige Urteil der zweiten Instanz aufheben und das Urteil des Gerichts der ersten Instanz aufrechterhalten solle. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht nun auf höchster Ebene der inländischen Justiz erklärt, dass der Verleiher des Films Elkxrtuk, Mega Film Kiadó Kft., die Rechte von Hann Endre an seinem Ruf nicht verletzt hat.

Unter den Vorgeschichten der Entscheidung Magyar Nemzet daran, dass Hann Endre im Zusammenhang mit dem Film Elkxrtuk, der mit großem Interesse gezeigt wurde und sich mit den blutigen Ereignissen von 2006 und der Veröffentlichung von Ferenc Gyurcsánys Ószöd-Rede befasste, behauptete, die Macher hätten ihn darin dargestellt ein schlechtes Licht im Film. Er wird genau als Leiter des Median Public Opinion and Market Research Institute dargestellt, der Daten zugunsten der Regierungsparteien manipuliert und mit seinen verschiedenen Ratschlägen zur Entwicklung einer Krise beiträgt, die in Straßenkämpfen gipfelt. Der Genauigkeit halber möchten wir hinzufügen, dass Endre Hann behauptet, dass die Figur namens Endre im Film – und die Person, die das oben Gesagte begangen hat – mit ihm identifiziert werden können.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Metropolitan Court hat die Megafilm Kft. das Persönlichkeitsrecht des Klägers auf seinen guten Ruf verletzt. Aus diesem Grund muss er auf seiner Website sein Bedauern zum Ausdruck bringen und den Angeklagten außerdem zur Zahlung von 1,5 Mio. HUF Schadensersatz und 500.000 HUF Gerichtskosten verurteilen. In zweiter Instanz wurde jedoch eine andere Entscheidung getroffen. Das Gericht befand, dass die erstinstanzliche Entscheidung in mehrfacher Hinsicht falsch sei: Der Film verletze Hann Endres Persönlichkeitsrechte nicht.

Der beleidigte Meinungsforscher forderte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zunächst drei Millionen Forint und eine Entschuldigung, forderte in der von ihm eingeleiteten Klage aber auch ein Verbot des Films.

In der dritten Instanz entschied die Kúria zugunsten der Produktionsfirma Megafilm Kft. in der Klage von Hann Endre wegen des Films Elkxrtuk

- hat den Index geschrieben. Endre Hann appelliert jedoch an das Verfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um weitere Rechtsmittel einzulegen.

Der Zeitung zufolge entschied das Gericht in dritter Instanz darüber

Die gestalterische und künstlerische Freiheit des Films Elkxrtuk ist stärker als die Persönlichkeitsrechte und der Schutz des Klägers. 

In der ersten Instanz entschied das Gericht gegen den Produzenten Gábor Kálomista, doch in der zweiten Instanz hatte er Recht – Mandiner rezensierte den Artikel.

Titelbild: Megafilm/Tamás Dombóvári