Die meisten von ihnen wenden 1+1 Prozent ihrer persönlichen Einkommenssteuer für die Behandlung von Kindern und Tierheimen auf.
Die Steuerforints seien eine große Hilfe für die unterstützten Organisationen, die Spender könnten jedes Jahr über das Schicksal der Milliarden entscheiden, betonte das Nationale Steuer- und Zollamt (NAV) in einer am Donnerstag an MTI gesendeten Erklärung.
Das Amt hat auf seiner Website die Steuernummer der zivilen Organisationen sowie die technische Nummer der Religionsgemeinschaften und des Nationalen Talentprogramms veröffentlicht, für die ein gültiges Angebot abgegeben werden kann
- schreiben sie in der Ankündigung.
Es wurde betont, dass auch in diesem Jahr jeder über 1+1 Prozent seiner gezahlten Steuern frei verfügen könne. Ein Prozent kann an eine NGO gespendet werden, ein weiteres Prozent kann an eine Religionsgemeinschaft oder das National Talent Program gespendet werden.
Die Eigentumserklärung kann bis zum 21. Mai im NAV unter der Registerkarte „23EGYSZA“ eingereicht werden, entweder als Teil der Steuererklärung oder als separate Erklärung. Der einfachste Weg, eine KAÜ-ID (Kundenportal, elektronischer Personalausweis, Telefonidentifikation, Gesichtserkennung) für die 1+1 Prozent der SJA zu erhalten, ist im Web-Ausfüllprogramm der NAV.
Spenden an die Religionsgemeinschaft oder das Nationale Talentprogramm behalten ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass die zuvor abgegebene formgültige Erklärung automatisch vom NAV berücksichtigt wird, bis der Anbieter mit einer neuen Erklärung eine andere technische Begünstigtenzahl angibt oder die bisherige Erklärung zurückzieht. Für zivile Begünstigte hingegen muss die Spende wie in den Vorjahren weiterhin jährlich erfolgen.
In der Bekanntmachung wurde erläutert, dass ab dem 1. Januar 2024 die formell ordnungsgemäße Erklärung zur technischen Nummer nicht mehr berücksichtigt werden kann, auch wenn die natürliche Person die Steuererklärung nicht bis zum 20. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres, also bis zum 21. Mai, abgibt , 2024 im Veräußerungsjahr 2024 – keine persönliche Einkommensteuererklärung abgegeben hat oder aufgrund der abgegebenen Steuererklärung kein zu versteuerndes Einkommen erzielt wurde, das der Konsolidierung unterliegt.
Steuerzahler können in der 1+1-Prozenterklärung angeben, dass ihr Name und ihre Kontaktinformationen von der NAV an den benannten zivilen Begünstigten weitergegeben werden dürfen. Die Zustimmung zur Datenverwaltung und zur Aufnahme von Daten in die Abrechnung ist freiwillig und keine Bedingung der gültigen Bestimmung.
Schritt-für-Schritt-Informationen und ein Video zur Annahme und Ergänzung des Steuererklärungsentwurfs sowie zur 1+1-Prozent-Regelung sind auf der Website der NAV verfügbar, teilte das nationale Finanz- und Zollamt mit.
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