Auf seiner letzten Sitzung hat das Europäische Parlament der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zugestimmt.
Die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg habe der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt, die darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand der EU-Landwirte zu verringern und mehr Flexibilität bei der Erfüllung bestimmter Umweltschutzauflagen zu ermöglichen, schrieb das EU-Parlament am Mittwoch in einer Erklärung.
Die GAP-Überprüfung, die mit 425 Stimmen bei 130 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen angenommen wurde, stellt ein Gleichgewicht zwischen der Wahrung der umwelt- und klimapolitischen Bestrebungen der aktuellen EU-Agrarpolitik und der Berücksichtigung der Anliegen der Agrarerzeuger her.
Es ermöglicht den Mitgliedstaaten, vorübergehende und gezielte Ausnahmen von den Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu gewähren
von bestimmten Cross-Compliance-Anforderungen im Falle unvorhergesehener klimatischer Bedingungen, die Landwirte daran hindern, diese zu erfüllen.
EU-Landwirte werden nicht verpflichtet sein, einen bestimmten Teil ihrer Ackerflächen brach zu lassen.
Sie können sich freiwillig dafür entscheiden, einen Teil ihrer Ackerfläche brach zu lassen oder darauf neue Feldfrüchte anzupflanzen. Gleichzeitig werden Landwirte dazu ermutigt, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die der Artenvielfalt zugute kommen. Neben der Fruchtfolge ermöglicht es auch eine Diversifizierung der Pflanzenproduktion für Landwirte in Gebieten, die regelmäßig von Dürre oder übermäßigen Niederschlägen betroffen sind, um den Bedarf leichter zu decken.
Die Mitgliedstaaten können bestimmte Kulturpflanzen, Bodentypen oder Anbausysteme von der Einhaltung der Bodenbearbeitungsvorschriften ausnehmen.
Ihr Umfang muss begrenzt sein und sie dürfen nur erstellt werden, wenn sie zur Lösung konkreter Probleme erforderlich sind. Die Überarbeitung befreit landwirtschaftliche Betriebe, die auf einer Fläche von weniger als 10 Hektar tätig sind, von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Konditionalitätsanforderungen, was den Verwaltungsaufwand für Kleinerzeuger, 65 Prozent der GAP-Begünstigten, verringert.
Die Überarbeitung stellt sicher, dass die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne zweimal jährlich ändern können, im Gegensatz zur derzeitigen einmaligen Option. Dies gibt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität, um auf sich ändernde Bedingungen einzugehen.
Die Revision muss noch offiziell vom EU-Rat angenommen werden, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten zusammenkommen. Im Falle seiner endgültigen Annahme und nach seiner Bekanntgabe tritt das Dekret sofort in Kraft.
MTI
Titelbild: Italienische Bauern, die gegen die Agrarpolitik der Europäischen Union demonstrieren, demonstrieren mit dem symbolischen Sarg der Landwirtschaft entlang der Konsularstraße Nomentana in der Nähe von Rom.
Quelle: MTI/EPA-ANSA/Claudio Peri