Die Organisation und Durchführung einer Massenveranstaltung stellt eine große Herausforderung und Verantwortung dar. Voraussetzung für eine sichere Organisation ist daher die Einhaltung und Durchsetzung bestimmter, für alle gültiger Verhaltensregeln sowie die Vorschrift und verbindliche Anwendung von Sicherheitsregeln. Im Folgenden sind die Regeln für die Friedensprozession aufgeführt.
HAUSORDNUNG, PRAKTISCHE INFORMATIONEN UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Die gemeinnützige Stiftung „Zivilsolidarität“ (1027 Budapest, Vitéz utca 5-7., info@civilosszefogas.hu „ Veranstalter des FRIEDENSMÄRZ 2024 gebracht werden dürfen, zu begrenzen („ Veranstaltung (siehe unten für eine Liste davon). Besucher dürfen die Veranstaltung nicht mit eingeschränkten Gegenständen betreten. Die Veranstaltung endet am 01.06.2024 um 13:00 Uhr und am 01.06.2024 um 17:00 Uhr. Am Veranstaltungsort ist die Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichtend.
Der Sicherheitsdienst handelt im Namen des Veranstalters - CXXXIII von 2005 über die Regeln des Personen- und Eigentumsschutzes sowie privater Ermittlungstätigkeiten. ist gemäß § 26 Abs. 1 lit. a) – c) des Gesetzes berechtigt, die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen stichprobenartig im Veranstaltungsbereich zu überprüfen, dem sich der Besucher unterziehen muss.
Der Veranstalter hat das Recht, die Liste der verbotenen Gegenstände im Veranstaltungsbereich zu ergänzen und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, die an den Einlassstellen sowie in dieser Richtlinie bekannt gegeben werden, die Art und Weise der Kontrolle festzulegen und in den Datenschutzhinweisen für Besucher.
Das Mitbringen ist verboten!
- Alkohol, Drogen
- pyrotechnisches Gerät
- Glasobjekt, Glasflasche, Metallflasche
- Gegenstände oder Geräte, die explosive, giftige oder brennbare Stoffe enthalten, Schusswaffen, Stich-, Schlag- und Schneidgeräte, andere Gegenstände, die für die öffentliche Sicherheit besonders gefährlich sind
- Drohne oder ein ferngesteuertes Gerät oder Spielzeug
- Fahrrad, Roller, Roller, Rollschuhe, Skateboard
- lebendes Tier (ausgenommen gesetzlich definierte Assistenz- und Blindenhunde)
DU KANNST BRINGEN:
- Die Länge der Fahnenmasten und der Stangen der zur Veranstaltung mitgebrachten Schilder und Banner darf 1,5 Meter nicht überschreiten und ihre Verwendung darf nicht gegen die Regeln verstoßen
BESUCHER KÖNNEN AUS DEM VERANSTALTUNGSBEREICH ENTFERNT WERDEN, WENN:
- Das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Eigentumsrechte anderer Personen; die Integrität ihres Eigentums und der natürlichen Umwelt gefährdet und die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt
- Zeigt trotzig gemeinschaftsfeindliches, gewalttätiges Verhalten, das bei anderen Anstoß oder Alarm auslösen kann, oder zeigt auf andere Weise ein Verhalten, das die Grundlage für polizeiliche Maßnahmen darstellt
- Hetzt gegen Mitglieder anderer gesellschaftlicher Gruppen oder stiftet mit seinem aggressiven Verhalten sonst Unruhe im Publikum, verstößt sonst gegen die Regelungen des Verhaltenskodex und geltende Gesetze
- Im Auftrag des Veranstalters wird im Falle des Besitzes besonders gefährlicher und pyrotechnischer Gegenstände sowie von vom Veranstalter genannten verbotenen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände der Besitzer des Gegenstandes aus dem Veranstaltungsgelände geführt, sofern er dies nicht tut sind drinnen.
- In begründeten Fällen wird der Täter bis zum Eingreifen der Polizei festgehalten
Der Veranstalter ist berechtigt, Audio- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung anzufertigen und betreibt aus Sicherheitsgründen ein Überwachungssystem. Die datenschutzrechtlichen Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Veranstaltungsteilnehmer sind am Informationspunkt am Veranstaltungsort erhältlich. Der Besucher nimmt außerdem zur Kenntnis, dass auch andere Besucher und sonstige Dritte (z. B. Pressevertreter) die Veranstaltung und deren Anwesende aufzeichnen dürfen, jedoch im Falle solcher Aufnahmen, die von anderen Besuchern und Dritten vorgenommen werden, die Rechtmäßigkeit gewährleistet ist Für die Erfassung und Nutzung sind ausschließlich diese Personen verantwortlich, der betroffene Besucher kann sich zur Ausübung seiner Rechte an sie wenden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für auf der Veranstaltung zurückgelassene Gegenstände sowie für sonstige Schäden, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.
Bei Fragen oder Anmerkungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung kann sich die betroffene Person unter den oben genannten Kontaktdaten an den Veranstalter wenden.
Foto: Civilek.info