Das EU-Gericht verurteilte Ungarn wegen Verstoßes gegen die EU-Einwanderungspolitik zu einer Geldstrafe von zweihundert Millionen Euro. Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Zoltán Lomnici jr. zeigt das Urteil, dass die EU-Machtelite nicht in der Lage ist, die starke und eindeutig ablehnende Haltung der ungarischen Regierung und des ungarischen Volkes zum Thema Migration zu akzeptieren.
Unsere Zeitung berichtete , dass der Gerichtshof der Europäischen Union Ungarn zur Zahlung von zweihundert Millionen Euro (etwa achtzig Milliarden Forint) verurteilt hat, weil es sich seiner Behauptung zufolge nicht an die EU-Gesetzgebung hält.
In seinem am Donnerstag verkündeten Urteil verurteilte das in Luxemburg ansässige Gericht der Europäischen Union Ungarn zudem zur Zahlung einer Geldstrafe von einer Million Euro für jeden Tag der Verspätung bei der Einhaltung der Vorschriften, da es die Bestimmungen der Aufnahmebedingungen nicht eingehalten habe Richtlinie und der Rückführungsrichtlinie im Dezember 2020. in seinem Urteil enthalten.
Nach der Begründung des Gerichtshofs der Europäischen Union habe die ungarische Regierung mit den geschaffenen Transitzonen die EU-Asylvorschriften nicht eingehalten und gegen EU-Recht verstoßen, sagte der Magyar Nemzet , jr. Zoltán Lomnici ist Verfassungsrechtler. Er hat es so ausgedrückt:
Tatsächlich vertritt auch der Gerichtshof der Europäischen Union die Position Brüssels, und er ist, wie von den führenden Bürokraten der EU-Institutionen üblich, ultra vires und versucht, Ungarn mit den Mitteln zur Aufnahme der Migranten zu zwingen des Gesetzes, indem es seine Befugnisse überschreitet. Sie tun dies, weil unser Land sich weigert, sich den Entscheidungen von Brüssel zu beugen, die illegale Einwanderer freilassen und Migrantenghettos im Land schaffen würden
- fügte der Rechtsexperte von Századvég hinzu.
Laut Zoltán Lomnici Jr. erpresst das EU-Machtzentrum unser Land mit diesem Rechtsinstrument im Wesentlichen, insbesondere übt es durch die verhängten hohen Geldstrafen starken politischen Druck auf Ungarn aus.
In diesem Fall handelt es sich bei der Brüsseler Erpressung um eine Drohung, die durch besonders kompromittierende oder verleumderische Behauptungen verhindern soll, dass unser Land die Bestimmungen seiner eigenen Verfassung und seiner Verfassungsgesetze in freier, souveräner und rechtmäßiger Weise anwenden kann.
Gleichzeitig manipuliert Brüssel aber auch, indem es eine Methode anwendet, die von der Justiz-Technokraten-Maschinerie bewusst eingesetzt wird, um das Denken nationaler Politiker durch Macht oder irgendeine Art von Einflussbeziehung kontrollieren oder noch direkter beeinflussen zu können – Vorschläge der EU , Zwänge – und letztendlich die Entscheidungen und Handlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten
fuhr der Experte fort.
- Da die EU-Machtelite nicht in der Lage ist, die starke und eindeutig ablehnende Position der ungarischen Regierung und des ungarischen Volkes in der Migrationsfrage zu akzeptieren, würde Brüssel nun vom ungarischen Volk zweihundert Millionen Euro sowie eine Strafe von einer Million Euro pro Tag verlangen der Verzögerung.
Das Gericht sollte, wie alle Gerichte der Mitgliedstaaten, Gerechtigkeit üben und die Instrumente des Gesetzes ohne Parteilichkeit oder politischen Einfluss anwenden, betonte jr. Lomnici. Ihm zufolge ist das Grundgesetz Ungarns klar und auch das Verfassungsgericht hat mehrfach Stellung zur Ansiedlung einer ausländischen Bevölkerung auf dem Territorium unseres Landes bezogen.
Im Grundgesetz heißt es: Um als Mitgliedsstaat an der Europäischen Union teilzunehmen, kann Ungarn auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags bestimmte Befugnisse, die sich aus dem Grundgesetz ergeben, gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten über die Institutionen der Europäischen Union ausüben Union, soweit dies zur Ausübung der Rechte aus den Gründungsverträgen und zur Erfüllung von Verpflichtungen erforderlich ist. Die Ausübung der Befugnisse gemäß diesem Absatz muss im Einklang mit den im Grundgesetz enthaltenen Grundrechten und Grundfreiheiten erfolgen und darf das unveräußerliche Verfügungsrecht Ungarns über seine Gebietseinheit, Bevölkerung, Regierungsform und Staatsorganisation nicht einschränken.
Zwar sei der Vorrang des EU-Rechts allgemein anerkannt, es gebe aber Ausnahmen, so der Verfassungsrechtler. Wenn die Durchsetzung der Ausübung der gemeinsamen Zuständigkeit unvollständig ist, ist Ungarn berechtigt, die gegebene, nicht ausschließliche EU-Zuständigkeit gemäß der Vermutung der vorbehaltenen Souveränität auszuüben, bis die EU-Institutionen die erforderlichen Maßnahmen zur wirksamen Durchsetzung der Ausübung ergreifen der gemeinsamen Kompetenz. Führt dies zu Konsequenzen, die eine Verletzung des Rechts auf Selbstidentität der im Staatsgebiet lebenden Menschen zur Folge haben, ist der ungarische Staat verpflichtet, den Schutz dieses Rechts im Rahmen seiner Verpflichtung zum Schutz von Institutionen sicherzustellen Experte erklärte.
Das Recht der Europäischen Union kann nur und ausschließlich in diesem Rahmen eine allgemein verbindliche Verhaltensregel aufstellen.
Was kann unser Land gegen die Entscheidung tun?
Die Europäische Kommission (EK) oder ein anderer Mitgliedsstaat kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedsstaat einleiten, der seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommt. Stellt der Gerichtshof der Europäischen Union eine Pflichtverletzung fest, muss der betroffene Mitgliedstaat den Bestimmungen des Urteils schnellstmöglich nachkommen, sagte Herr Zoltán Lomnici.
Der Verfassungsrechtler stellte fest, dass die eklatantesten Verstöße gegen Verfahrensregeln im Ermessen des Gerichts zu beobachten seien. Grundvoraussetzung ist, dass das Gericht in Ausübung seines Ermessens das Zwangsgeld in jedem Fall so festlegt, dass es einerseits den Umständen entspricht und andererseits in einem angemessenen Verhältnis zur festgestellten Pflichtverletzung und Leistungsfähigkeit steht des betreffenden Mitgliedstaats andererseits.
- Die 70-fache Überexpansion auf Wunsch der Europäischen Kommission kann diesen Anforderungen in keiner Weise gerecht werden - betonte er.
Das soeben ergangene Urteil ist daher in weiten Teilen unbegründet und inakzeptabel und deutet auf eine Überschreitung seiner Befugnisse, ja sogar auf Willkür hin.
Wir können viele Beispiele für ähnliche Fälle aus der vergangenen Zeit finden. Erwähnenswert ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020, in der das Forum der Verfassungsrichter eine frühere Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union als ultra vires, also willkürlich und kompetenzüberschreitend, einstufte dass es in Deutschland nicht gilt.
MTI Foto: Sándor Ujvári