Unter der Last dieser hohen Strafe wird festgelegt, dass Migranten, die illegal nach Ungarn kommen, ungehindert in das Land einreisen können.

„Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Erklärung abgegeben, in der es unter anderem heißt: „Entgegen einigen Interpretationen in den Medien verpflichtet das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 13. Juni Ungarn nicht zur Aufnahme illegaler Migranten.“ noch die gesetzlichen Grenzschutzmaßnahmen des Landes aufzugeben.«

Rechtlich gesehen haben sie Recht. In der Praxis tun sie jedoch genau das: Sie zwingen Ungarn, illegale Einwanderer aufzunehmen.

Nämlich indem wir unter der Last dieser schweren Strafe verlangen, dass Migranten, die illegal nach Ungarn kommen, ungehindert in das Land einreisen, sich hier frei bewegen, ihren Asylantrag stellen und auf das Ergebnis warten können, während sie sich frei bewegen können.

Da seit Jahren die Praxis besteht, dass europäische Länder nur einen sehr kleinen Teil der gesetzlich Abgewiesenen abschieben können, ist das Urteil des Gerichts, wenn auch nicht de jure,

faktische Pflicht zur Duldung illegaler Migration.

Dadurch wird die Souveränität Ungarns ernsthaft verletzt.“

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Beitragsbild: MTI/Zoltán Máthé