Eine weitere Verwaltungsvereinfachung kommt Familien mit kleinen Kindern zugute: Die Verwaltung der Kindertagesstätte werde vereinfacht und beschleunigt, sagte der für Familien zuständige Staatssekretär des Ministeriums für Kultur und Innovation in einer Erklärung.

Ágnes Hornung schrieb, dass die Regierung die Familienbeihilfen auch in einer längeren Kriegssituation schützt und aufrechterhält und sogar kontinuierlich daran arbeitet, dass die Betroffenen sie mit möglichst wenigen Verwaltungsaufwand nutzen können. Als Teil davon

Ab dem 1. Juli 2024 werden wir die Ermittlung des Kinderbetreuungsgeldes (Gyes) „weiter vereinfachen und beschleunigen“.

In Sachen Veränderung

Anspruchsberechtigte Eltern auf das Betreuungsentgelt (Gyed) müssen das Gyest nach Ende der Betreuung nicht mehr beantragen, es wird im Rahmen eines sogenannten Amtsenthebungsverfahrens automatisch festgestellt und gezahlt

erklärte der Staatssekretär.

Er erklärte: Die Maßnahme stellt eine erhebliche Verwaltungserleichterung für Familien dar, die kleine Kinder großziehen; Dank der Änderung muss der Elternteil, der den Zuschuss erhalten hat, den Zuschuss erst dann beantragen, wenn das Kind das 2. Lebensjahr bzw. bei Zwillingen das 3. Lebensjahr vollendet hat. in diesem Fall ermittelt die zuständige Behörde die Leistung von Amts wegen anhand der Angaben des Krankenversicherers.

Der Mitteilung zufolge muss ab dem 1. Juli 2024 ein Antrag auf Kindesunterhalt nur dann gestellt werden, wenn der Elternteil, der Kindesunterhalt erhalten hat, keinen Antrag stellt. Der Antrag kann auch elektronisch über das Kundenportal über die SZÜF-Schnittstelle gestellt werden. Darüber hinaus ist ein Antrag auf Kindesunterhalt auch dann erforderlich, wenn der Anspruch auf Kindesunterhalt erst im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes bestand, aber bereits davor endete.

Durch das vor 10 Jahren eingeführte Gyed-Extra-Maßnahmenpaket kann das Kinderbetreuungsgeld, also der Säuglingsbetreuungsbeitrag (Csed), Gyed und Gyes, für mehrere Kinder unterschiedlichen Alters gleichzeitig gezahlt werden. Darüber hinaus können Eltern ab dem sechsten Lebensmonat des Kindes neben der Zahlung von Gyed und Gyes auch unbefristet arbeiten. Die Verwaltungsmaßnahme, die am 1. Juli 2024 in Kraft tritt, bedeute somit eine weitere Erleichterung für Eltern, die kleine Kinder großziehen und sogar arbeiten, während sie die Gyed, Gyes bezahlen, sagte Ágnes Hornung.

MTI

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