Sie wären diejenigen, die sich als Vorreiter der Transparenz und Transparenz präsentieren.

In Abschnitt 153, Absatz (1) des Gesetzes C von 2000 über die Rechnungslegung heißt es eindeutig, dass ein Unternehmer, der die doppelte Buchführung führt, im Unternehmensregister eingetragen ist – auch bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Non-Profit-Wirtschaftsunternehmen in Unternehmensform, einschließlich atlatszo.hu Közhasznú Nonprofit Kft., müssen den Jahresbericht/vereinfachten Jahresbericht hinterlegen, der von der zur Genehmigung befugten Stelle akzeptiert wurde. Nach § 154 Abs. 1 des Gesetzes ist hingegen jeder Unternehmer, der eine doppelte Buchführung führt, verpflichtet, den Jahresbericht/vereinfachten Jahresbericht zu veröffentlichen.

Nach den geltenden Gesetzen muss der Gläubiger seinen Hinterlegungs- und Veröffentlichungspflichten dadurch nachkommen, dass er den Bericht bis zum letzten Tag des fünften Monats nach dem Bilanzstichtag des jeweiligen Geschäftsjahres, also bis Mai, elektronisch an den Unternehmensinformationsdienst übermittelt 31 eines jeden Jahres. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist die Sicherstellung einer lückenlosen Publizität zur Wahrung des öffentlichen Interesses.

Trotzdem präsentiert sich Átlátszó (genauer gesagt sein Unternehmen atlatszo.hu Közhasznú Nonprofit Kft.) als Vorreiter der Transparenz und Transparenz und macht staatliche Stellen und zivile Organisationen, die konservative Werte vertreten, immer wieder auf diese Werte aufmerksam.

ist seiner Verpflichtung zur Veröffentlichung seines Finanzberichts für das Jahr 2023 noch nicht nachgekommen.

Da wir heute den 26. Juni 2024 schreiben, was eine Verzögerung von fast einem Monat bedeutet, stellt sich die Frage, was der eigentliche Grund für die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Geheimhaltung sein könnte. Der Verdacht entsteht unfreiwillig,

Zögert die linke pseudozivile Organisation ihr Handeln bewusst hinaus, damit schnellstmöglich klar wird, wo genau und wie viel ausländische Gelder sie kurz vor den diesjährigen Wahlen erhalten hat?

Es besteht kein Zweifel, dass die Klärung der Situation auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Souveränität unseres Landes von großer Bedeutung sein kann, insbesondere wenn man bedenkt, dass die atlatszo.hu Közhasznú Nonprofit Kft. über das andere Unternehmen von Átlátszó wiederholt erhebliche ausländische Gelder erhält. Átlátszónet Alapítvány, oder dank ihm.

Laut dem Finanzbericht 2023 der Átlátszónet-Stiftung unterstützte die Stiftung beispielsweise die atlatszo.hu Közhasznú Nonprofit Kft mit 19.672.164 HUF aus dem Zuschuss von 240.000 USD, den sie vom mit György Soros verbundenen Open Society Institute erhalten hatte.

Geschäftsführung von CÖF-CÖKA

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