In Deutschland ist am Donnerstag das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft getreten, das die Einbürgerung erleichtert und die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.

berichtete Cicero .

Erstens beschleunigt das Gesetz die Einbürgerung. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, reicht ein Aufenthalt von fünf statt acht Jahren in Deutschland aus.

In manchen Fällen kann diese auf drei Jahre verkürzt werden, beispielsweise wenn jemand außergewöhnliche akademische oder berufliche Leistungen vorweisen kann. Das neue Gesetz erleichtert auch den Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft. Bisher konnten Nicht-EU-Bürger keine Doppelstaatsbürger sein, dies wird künftig nicht mehr der Fall sein.

Die Reform berücksichtigt auch den Beitrag sogenannter Gastarbeiter, die in den 1950er und 1960er Jahren beruflich nach Deutschland kamen und dort seitdem leben.

Das Gesetz sieht auch den Verzicht auf das Bestehen der mittleren Deutschprüfung vor,

Demnach reicht es zur Erlangung der Staatsbürgerschaft aus, wenn sich jemand ohne größere Probleme auf Deutsch verständigt.

Ausgewählte Bildquelle: euronews.com