Der Schulleiter des Opfers informierte sofort den Schulleiter, der den Fall der Polizei meldete, woraufhin der Schulwärter sofort von seinem Job entfernt wurde.

Das Budapest IV. und XV. Die Bezirksstaatsanwaltschaft erhob Anklage gegen einen 45-jährigen Schulwärter, der ein Mädchen aus der siebten Klasse umzingelte, wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs durch wirkungslose Nötigung und des Verbrechens der Kinderpornografie, indem er eine pornografische Aufnahme in der Hand hielt, gab die Bezirksstaatsanwaltschaft am bekannt Donnerstag.

Ab Januar 2023 arbeitete der Mann als Schulwächter in einer Grundschule in Budapest und entwickelte während seiner Arbeit als Wachmann einen direkten Umgang mit den Schülern.

Dabei führte er regelmäßig Gespräche mit einer 13-jährigen Schülerin der siebten Klasse und hielt mit ihr persönlich und über ein soziales Internetportal Kontakt.

Der Beklagte nutzte das Vertrauensverhältnis im Februar 2023

Er berührte das kleine Mädchen auf dem Schulkorridor auf unanständige Weise und lud sie in die nahegelegene Toilette ein, wo er ihr ein sexuelles Angebot machte.

was er dem Mädchen gegenüber wiederholte, das ihn am selben Tag über die Messaging-Anwendung zurückwies.

Der Angeklagte traf das Mädchen am nächsten Tag nach dem Unterricht wieder auf dem Flur der Schule, berührte sie erneut und machte ihr ein weiteres sexuelles Angebot, verlas die Aussage des Staatsanwalts.

Auch der Klassenlehrer des Opfers erfuhr von dem Vorfall und informierte den Schulleiter, der Anzeige bei der Polizei erstattete, woraufhin der Mann sofort aus der Schule entfernt wurde.

Anschließend führte die Polizei eine Durchsuchung in der Wohnung des Verdächtigen durch und fand dabei (etwa 100) pornografische Aufnahmen von Minderjährigen unter 18, aber über 14 Jahren auf seinen Festplatten.

In der Anklageschrift schlug die Bezirksstaatsanwaltschaft vor, den Mann ohne Vorstrafen zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen und ihm durch das Gericht dauerhaft die Ausübung eines Berufs oder einer anderen Tätigkeit zu verbieten, bei der er mit Minderjährigen in Kontakt kommen könnte.

Die Strafe, die gegen den Mann verhängt werden kann, beträgt – vorbehaltlich der Kumulierungsregeln – eine Freiheitsstrafe von einem bis zu siebeneinhalb Jahren.

MTI

Titelbild: Ein Schulwärter belästigt einen minderjährigen Schüler.
Quelle: Pixabay.com