Die große ungarische Strategie sollte nicht beim kleinen Ungarn beginnen.
In absehbarer Zeit müssen alle Unterstützungen, die der Stabilität und Flexibilität der ungarischen Gesellschaft dienen, beispielsweise das System der Familienunterstützung, in vollem Umfang auf die von Ungarn bewohnten Gebiete ausgeweitet werden, auch außerhalb der Landesgrenzen - sagte Viktor Orbán in seinem Vortrag am Abschlusstag des 33. Bálványosi Summer Free University and Student Camp. Anlässlich der Ankündigung des Premierministers in Tusványós fassen wir zusammen, worum es beim ungarischen Familienunterstützungssystem geht und welche großen Hindernisse überwunden werden müssen, um die Leistungen unter anderem auf siebenbürgische Ungarn auszudehnen.
Die große ungarische Strategie darf nicht beim kleinen Ungarn beginnen: Sie muss auf einer nationalen Grundlage basieren, sie muss alle von Ungarn bewohnten Gebiete umfassen und sie muss alle auf der Welt lebenden Ungarn miteinander verbinden - betonte Viktor Orbán am Schlusstag von Ende Juli fand das 33. Bálványosi-Sommerlager der Freien Universität und Studenten statt.
In seiner traditionellen Präsentation in Tusványós erklärte der Premierminister, dass nur das kleine Ungarn als Rahmen unzureichend sei.
„Deshalb wage ich es jetzt nicht, das Jahr zu nennen, denn es muss respektiert werden, aber in absehbarer Zukunft müssen alle Unterstützungen ausgeweitet werden, die der Stabilität und Flexibilität der ungarischen Gesellschaft dienen, zum Beispiel das Familienunterstützungssystem.“ in vollem Umfang auf von Ungarn bewohnte Gebiete, auch außerhalb der Landesgrenzen. Die Richtung ist nicht schlecht, denn wenn ich die Summen aufschlüssele, die der ungarische Staat bis 2010 für diese Gebiete ausgegeben hat, kann ich sagen, dass wir jedes Jahr durchschnittlich 100 Milliarden Forint dafür ausgegeben haben. Zum Vergleich: Während der Gyurcsány-Regierung wurden in einem Jahr 9 Milliarden ausgegeben. Jetzt haben wir in einem Jahr 100 Milliarden dafür ausgegeben! Das ist also mehr als eine Verzehnfachung.“
– war der Teil der Rede, der sich auf die Ungarn jenseits der Grenze bezog.
Neben den unzähligen bereits umgesetzten Unterstützungen wird auch die Ausweitung des Familienunterstützungssystems „in seiner Gesamtheit“ auf die von Ungarn bewohnten Gebiete außerhalb der Landesgrenzen erwogen, die der Ministerpräsident am 27. Juli in Tusványos relativiert hat eine große und wichtige Neuerung. Gleichzeitig berührte Viktor Orbán das Thema bereits letztes Jahr an der Freien Universität Tusnádfürdő in einer seiner Antworten auf die Fragen der Lagerbewohner.
„Wann und ist eine Ausweitung der ungarischen Familienbeihilfen auf Siebenbürgen überhaupt möglich? Ich denke, wir haben möglicherweise einige seiner Elemente erweitert. Und ich denke, dass wir in der Lage sein werden, die schmerzhaften demografischen Prozesse umzukehren (…) und dann die 2,1 zu erreichen, die für die Aufrechterhaltung notwendig sind, wenn wir im gesamten Karpatenbecken ein einheitliches Familienunterstützungssystem haben. Es ist nicht unmöglich“
sagte der Ministerpräsident.
Diejenigen, die zunächst Geld brauchen, sagen diejenigen, die „wenn es gut läuft“, das familiäre Unterstützungssystem zu Hause über die Grenze hinaus ausbauen können, sagen diejenigen.
„Deshalb wird es noch ein paar gute Jahre dauern, bis die Ungarn zu Hause auch das Gefühl haben, dass tatsächlich die Wahrheit darin liegt, dass, wenn wir die ungarischen Familien jenseits der Grenze mit den ungarischen Familien innerhalb Ungarns verbinden und auch ihre Wirtschaftskraft verbinden, Dann wird so etwas dabei herauskommen, und in ein paar Jahren wird es uns allen gut gehen - erklärte Viktor Orbán.
Dies ist eine komplexe intellektuelle Aufgabe. Es gibt Gegner auf dem Spielfeld, die sich aus menschlichem Neid immer dagegen auflehnen, aber das ist möglich. Zitat: Ich ermutige und lade auch die ungarischen Organisationen jenseits der Grenze dazu ein, darüber nachzudenken, wie es, wenn man ihr eigenes Rechtssystem kennt, möglich ist, beispielsweise irgendwie die ungarischen Steuererleichterungen auf Familien zu übertragen, den Babykredit einzuführen und mutatis mutandis eine lokale Einrichtung zu schaffen Variante des Home-Creation-Systems. Deshalb sollten die Pläne in der Branche fertig sein, damit wir sie im richtigen Moment der Wirtschaft umsetzen können.“
In diesem Jahr hatte Viktor Orbán in seinem Vortrag bereits den Plan zur Ausweitung des gesamten Familienhilfesystems auf Ungarn jenseits der Grenze, einschließlich Siebenbürgen, vorgestellt. Doch wie sieht das Familienunterstützungssystem in Ungarn aus?
Hilfe in jeder Lebensphase
Laut Vertretern der Budapester Regierung ist eines der wichtigsten Merkmale dabei, dass es sich um ein lebenslanges Unterstützungssystem handelt. Der ungarische Staat leistet Hilfe in allen Lebensphasen: junge Paare, Schwangere, Familien mit Kindern und ältere Menschen. Die mehr als 30 Formen der Familienunterstützung wurden von der Budapester Regierung in den letzten anderthalb Jahrzehnten Schritt für Schritt weiterentwickelt und werden ständig „verfeinert“.
Die verschiedenen Zuschüsse und Rabatte können nach mehreren Gesichtspunkten gruppiert werden. Wie auf einer Website der Regierung zusammengefasst, lassen sich diese in zwei große Bereiche unterteilen:
die Leistungen, die mit dem Versicherungsverhältnis verbunden sind, und die Leistungen, die nicht damit im Zusammenhang stehen und dem Gegenstandsrecht geschuldet sind. Wer in Ungarn lebt und arbeitet und Sozialversicherungsbeiträge zahlt, hat ein Versicherungs- und Versicherungsrechtsverhältnis; Sie verfügen über eine nationale Identifikationsnummer, d. h. einen amtlichen Personalausweis, der die Sozialversicherungs-Identifikationsnummer bestätigt, die im Kranken-, Sozial-, Kranken- und Rentenversicherungssystem verwendet wird.
Zu den an das Versicherungsverhältnis geknüpften Familienunterstützungsleistungen gehört die Babybetreuungsgebühr (Csed) , deren Höhe sich nach dem Einkommen der Anspruchsberechtigten richtet und für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs – also für 168 Tage – gezahlt wird.
Eine Kinderbetreuungsgebühr (Gyed) wird dem Elternteil ab dem Tag nach Ende des Czed gezahlt, bis das Kind 2 Jahre alt ist, und im Falle von Zwillingen, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Familienbeihilfen als Rechtssache
Der Umfang ähnlicher Leistungen, die nicht mit dem Versicherungsrechtsverhältnis in Zusammenhang stehen, also dem Recht des Subjekts unterliegen, ist weiter. Dazu gehören Mutterschaftsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Erziehungsgeld. Dabei ist es für Personen mit (auch) ungarischer Staatsbürgerschaft neben einigen anderen Kriterien auch eine wesentliche Voraussetzung, dass sie in Ungarn leben (Wohnort, Aufenthaltsort, Unterkunftsmelder), dies muss in erster Linie mit einem nachgewiesen werden Wohnadresskarte.
Das Mutterschaftsgeld ist eine einmalige Leistung, deren Höhe 64.125 HUF pro Kind (1 Lei 79 HUF) beträgt, bei Zwillingen 85.500 HUF.
Die Familienbeihilfe dient als Ausbildungsbeihilfe und Schulbeihilfe und beträgt 12.200 HUF pro Monat für ein Kind, 13.300 HUF pro Kind für zwei Kinder, 16.000 HUF pro Kind für drei oder mehr Kinder.
Das Kinderbetreuungsgeld (Gyes) steht denjenigen zu, die weder Czeds noch Gyeds beziehen können, also nicht versichert sind; Der monatliche Betrag beträgt 28.500 HUF und wird in der Regel bis zum 3. Lebensjahr des Kindes überwiesen.
Das Erziehungsgeld (gyet) wird vom 3. bis zum 8. Lebensjahr des jüngsten Kindes gewährt, sofern der Berechtigte im eigenen Haushalt drei oder mehr minderjährige Kinder großzieht. Der monatliche Betrag des Kindergartens beträgt – unabhängig von der Anzahl der Kinder – 28.500 HUF.
Umfassende Hilfe
Zusätzlich zu den aufgeführten Formen gibt es mehr als zwei Dutzend Formen der Familienunterstützung. Rabatte für die Schaffung eines Einfamilienhauses, bekannt als „Schokolade“, erfreuen sich großer Beliebtheit; Zum 1. Januar 2024 wurde die Stadtschokolade eingeführt, derzeit können die sogenannte Dorfschokolade und Schokolade Plus beantragt werden.
Das csok plus- Hausgründungsprogramm hilft verheirateten Paaren mit Kindern – unter bestimmten Voraussetzungen – mit einem äußerst vergünstigten, staatlich geförderten Darlehen, das in Höhe von 15 Mio. HUF bei einem Kind, in Höhe von 30 Mio. HUF beantragt werden kann bei zwei Kindern und bis zu 50 Mio. HUF bei drei oder mehr Kindern, mit einem maximalen Zinssatz von 3 %.
Bei der Dorfsteuer handelt es sich um einen nicht erstattungsfähigen Zuschuss ähnlich der alten Steuer, der jedoch nur von Bewohnern sogenannter bevorzugter Kleinsiedlungen für Hausbau, Wohnungskauf und Modernisierung in Anspruch genommen werden kann. Für ein Kind 4 Millionen HUF, für zwei Kinder und 15 Millionen HUF für drei oder mehr Kinder.
Eine große Hilfe ist auch Babyunterstützung , dank der Paare bis zu 11 Mio. HUF an zinslosen und frei nutzbaren Krediten erhalten können, wenn sie sich bereit erklären, in den nächsten 5 Jahren ein Kind zu bekommen. Nach der Geburt des ersten Kindes ruht die Rückzahlung des Darlehens für 3 Jahre und es entsteht für die gesamte Laufzeit ein Anspruch auf zinslose Rückzahlung, für das zweite Kind entfällt für weitere 3 Jahre die Rückzahlung 30 % der Restschuld werden vom Staat erlassen, für das dritte Kind wird der gesamte Restbetrag vom Staat erlassen.
aber Zuschüsse zum Abbau von Kreditschulden . Beispielsweise können Familien mit mehreren Kindern mit einem Hypothekenerlass leben: Bei der Geburt des zweiten Kindes können sie einen Schuldenerlass in Höhe von 1 Mio. HUF beantragen. Das dritte Kind kann die Schulden bereits um 4 Mio. HUF reduzieren. Gleichzeitig können werdende Mütter die Aussetzung, Kürzung oder den Erlass ihres bestehenden Studienkredits beantragen.
Bekannt ist die Starthilfe für junge Menschen, nämlich der Babybond , bei dem die einmalige Unterstützung in Höhe von 42.500 HUF bis zur Geburt des Kindes auf ein Sparkonto eingezahlt wird, das mit der Inflationsrate verzinst wird ist 18 Jahre alt. Eltern können den Betrag erhöhen, indem sie ein Treasury Start-Depot eröffnen. Als zusätzliche Unterstützung schreibt der Staat jedes Jahr nach den Zahlungen 10 Prozent der jährlichen Zahlung gut, jedoch nicht mehr als 12.000 HUF. Das kommt Ihnen vielleicht auch in Siebenbürgen bekannt vor, denn seit 2018 stehen Ungarn, die außerhalb der Verwaltungsgrenzen Ungarns leben, zwei der Familienunterstützungsleistungen zur Verfügung: die Babybindung und die oben erwähnte Mutterschaftsunterstützung durch das Nabelschnurprogramm .
Steuerbefreiung, Kreditrabatt in einem anderen Land?
Darüber hinaus haben Familiengründer dank des ungarischen Familienunterstützungssystems Anspruch auf zahlreiche Steuer-, Abgaben-, Gebühren- und Beitragsermäßigungen sowie Befreiungen von der persönlichen Einkommensteuer. Ihre grenzüberschreitende Durchsetzung kann jedoch gerade deshalb auf große Schwierigkeiten stoßen, weil beispielsweise siebenbürgische Ungarn ihre Steuern nicht in Ungarn, sondern in Rumänien zahlen.
Darauf machten Experten aufmerksam, die in den ungarischen – überwiegend oppositionellen – Medien zu diesem Thema sprachen
Budapest will auf dem Territorium anderer souveräner Staaten Steuervorteile und Wohnungsbaudarlehen gewähren, die ohne Zustimmung und Kooperation des anderen Landes, der lokalen Behörden und Finanzinstitute nicht umgesetzt werden können. Gleichzeitig ist es schwierig, sie so zu gestalten, dass die von den Vertretern der Mehrheitsnationen bei früheren Subventionen oft angesprochene ethnische Diskriminierung nicht erneut auftritt.
So halten viele Menschen eine vollständige Ausweitung der Familienförderung für undenkbar, die schrittweise Bereitstellung bestimmter Elemente, wie beispielsweise der Familienbeihilfe, sei ihrer Meinung nach jedoch praktisch machbar. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass beispielsweise im Mutterland durch ein Programm in ungarischer Sprache bereits Bildungs- und Ausbildungsförderung im Mutterland ausgezahlt wird. Gleichzeitig besteht eine weitere Möglichkeit: neue Gesetze nach ungarischem Vorbild in den Parlamenten der jeweiligen Länder, darunter auch Rumänien, zu initiieren und zu verabschieden.
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