Der Präsident der Datenschutzbehörde sprach über die Risiken künstlicher Intelligenz.

Attila Péterfalvi betonte, dass die neue Technologie aufgrund der viel größeren Datenmenge viel mehr Risiken birgt und aufgrund ihrer Funktionsweise für den Durchschnittsbürger schwer verständlich sei.

Die EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI) ist am 1. August in Kraft getreten, allerdings ist die Verordnung aus Sicht des Verbraucherschutzes und der Produkthaftung wichtiger und bringt kurzfristig keine großen Änderungen in Datenschutzfragen mit sich. Unter anderem, weil die 2018 in Kraft getretene DSGVO (Allgemeine Datenschutzverordnung) bereits mehrere Themen strenger regelt als diese Verordnung, sagte Attila Péterfalvi, der Präsident der Nationalen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde (NAIH). unsere Zeitung.

Das NAIH würde definitiv eine Rolle spielen

„Längerfristig sollte jedoch auch über die Aufsichtsfunktion der Datenschutzbehörden gemäß der MI-Verordnung nachgedacht werden, heißt es in der kürzlich verabschiedeten Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses.“ Diese Idee wird auch von den ungarischen Behörden unterstützt.“

betonte Péterfalvi. Nach seinen Angaben ermöglicht die EU-Verordnung das Testen von KI in einer regulatorischen Testumgebung (Sandbox) und unter realen Bedingungen unter bestimmten Garantiebedingungen.

Gemäß der Verordnung müssen die Sandboxes von einer von den Mitgliedsstaaten zu benennenden Aufsichtsbehörde betrieben werden, sofern es sich jedoch nicht um die NAIH handelt, muss auch die Datenschutzbehörde bei personenbezogenen Daten auf Grundlage der MI-Verordnung mitwirken.

Da der Einsatz von KI in vielen Fällen mit dem Umgang mit großen Mengen personenbezogener Daten einhergeht und auch bei der Erfüllung von Aufgaben nach der DSGVO erforderlich ist, kann es erforderlich sein, die Funktionsweise des KI-Algorithmus zu testen.

NAIH arbeitet derzeit an der Einrichtung eines neuen MI-Labors zusätzlich zu seinem seit einigen Jahren betriebenen forensischen Labor.

Selbst grundlegende Regeln wurden nicht befolgt

Péterfalvi erklärte: KI hat sich in den letzten Jahren in vielen Bereichen exponentiell verbreitet. Dies bietet einerseits viele Möglichkeiten für einen effizienteren Betrieb, der jedoch beispielsweise von den ungarischen Behörden zur automatischen Transkription von Audioaufnahmen genutzt wird

Aufgrund der viel größeren Datenmenge birgt KI auch viel mehr Risiken und ist aufgrund ihrer Funktionsweise für den Normalbürger schwer zu verstehen.

Aus diesem Grund erfordert die Einhaltung der DSGVO einen größeren Aufwand seitens des Datenverantwortlichen als eine durchschnittliche Datenverwaltung.

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Ausgewähltes Bild: Gerd Altmann / Pixabay