Die Lebensmittelpreisobergrenzen, die obligatorischen Werbeaktionen und das Online-Preisüberwachungssystem erwiesen sich als wirksam, um die sanktionierte Inflation einzudämmen, doch gleichzeitig führten die Handelsketten nach Einführung der obligatorischen Werbeaktionen gleichzeitig erhebliche Preiserhöhungen durch Grunderzeugnisse, weshalb das Ministerium für Volkswirtschaft einschreitet und eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung einleitet.

Die von der Regierung zum Schutz der Familien eingeführten Maßnahmen wie das Einfrieren der Lebensmittelpreise, obligatorische Werbeaktionen und ein Online-Preisüberwachungssystem haben erfolgreich dazu beigetragen, die sanktionierte Inflation zu senken. Gleichzeitig führten die Handelsketten nach Beendigung der Zwangsförderung gleichzeitig erhebliche Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln durch, gegen die das Ministerium für Volkswirtschaft entschieden vorgeht und eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung durch das Wirtschaftswettbewerbsamt einleitet , teilte das Ministerium mit.

In der Ankündigung erinnern sie daran: Das System der obligatorischen Beförderungen ist am 1. Juni 2023 auf Vorschlag des Ministeriums für Volkswirtschaft in Kraft getreten. Werbeaktionen und das Online-Preisüberwachungssystem trugen gemeinsam erheblich zur Senkung der Inflation bei. Um Familien zu schützen, kontrollierten die Verbraucherschutzbehörden streng die Einhaltung der Regeln: Sie untersuchten fast dreitausend Geschäfte und verhängten eine Geldstrafe von rund 650 Millionen HUF, Magyar Nemzet .

Die Regierung überwachte kontinuierlich die Entwicklung der Inflation und der damit verbundenen Maßnahmen und stellte im Juni 2024 fest, dass die Pflichtkampagne ihr Ziel erreicht hatte, weshalb die Maßnahme am 1. Juli 2024 umgesetzt wurde. Um den Wettbewerb im Einzelhandel aufrechtzuerhalten, betreiben sie jedoch weiterhin das Online-Preisüberwachungssystem.

Anhand der tagesaktuellen Preisdaten des Online-Preisüberwachungssystems wurde deutlich, dass nach der Abschaffung der Zwangsförderung die Verbraucherpreise unter anderem für Feinmehl, 2,8-prozentige UHT-Milch und Kristallzucker im größten Fall deutlich gestiegen sind Einzelhandelsketten.

Die größten Handelsketten erhöhten den Preis für Marken-Feinmehl im Schnitt um fast 80 Prozent, in einigen Geschäften stiegen die Preise für bestimmte Mehle jedoch um mehr als 100 Prozent. Der Preis für Milch von Erzeugermarken stieg im Durchschnitt um 45 Prozent, während der Preis für Erzeuger-Kristallzucker im Durchschnitt um mehr als 25 Prozent stieg. Auch die Preise für Eigenmarkenprodukte stiegen – wenn auch in geringerem Maße – in allen drei Produktkategorien um durchschnittlich 30 Prozent.

Das Ministerium für Volkswirtschaft untersuchte die Situation aus Sicht des Verbraucherschutzes und kam zu dem Schluss, dass

Die Preiserhöhungen sind überhöht, daher ist eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung der gleichzeitigen und erheblichen Preiserhöhungen der Handelsketten erforderlich.

Das Ministerium betonte, dass es sich für den Schutz der ungarischen Familien einsetzt und leitet daher die Einleitung einer Untersuchung durch das Wirtschaftswettbewerbsamt ein. Es drängt darauf, dass Verbraucherschutz und Wirtschaftswettbewerbsamt gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen, die unlautere Praktiken anwenden.

MTI / ungarische Nation

Titelbild: Illustration - MTI/Róbert Hegedüs