Dem studentischen Aktivisten zufolge sei es ihm nach seinem skandalösen Auftritt durch seine ehemalige Highschool „unmöglich geworden“, sein Studium dort fortzusetzen.

Am Dienstag verkündete das Pécser Gericht sein Urteil in der persönlichen Klage, die die oppositionelle Studentin Lili Pankotai mit Hilfe von TASZ gegen ihre ehemalige Schule, das Zisterzienserordens-Nagy-Lajos-Gymnasium in Pécs, eingereicht hatte. Lili Pankotai, die bei der Oppositionsdemonstration am 23. Oktober 2022 mit ihrem obszönen Gedicht, also Slam-Poetry, ins öffentliche Leben explodierte, verklagte ihre ehemalige Schule, weil ihr Auftritt nach ihrem Auftritt großen Aufruhr auslöste

Ihm zufolge war es ihm unmöglich, dort zu bleiben, sodass er die Schule wechseln musste.

Wie er in einem Interview sagte, „soll die Klage ein Aufruf sein, andere Schulen, Schulleitungen und Schulbezirke darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich nicht alles leisten können und dass ihr Handeln Konsequenzen hat.“

Seitdem setzte die Studentin, die bei vielen Lehrerdemonstrationen aufgetreten ist und sich auch an den Absperrungsaktionen von Momentum beteiligt hat, ihr Studium an der Alternative High School of Economics in Budapest fort, konnte ihr Abitur aber erst ein Jahr später bestehen sie hätte es tun sollen.

Der Persönlichkeitsrechtsstreit begann im vergangenen November mit einer Anhörung, bei der das Gericht den Beklagten und den Kläger anhörte und die Parteien ihre Beweisanträge vorlegten. Bei der nächsten Verhandlung kam es jedoch zu einer unerwarteten Wendung: Das Gericht stoppte das Verfahren, nachdem die Parteien Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung aufgenommen hatten.

Damals kündigte das Gericht an, dass das Verfahren für vier Monate ausgesetzt werde und dass das Verfahren eingestellt werde, wenn in dieser Zeit keine der Parteien eine Fortsetzung beantrage. Das alles war auch deshalb interessant, weil der Vertreter der TASZ zuvor von einem richtungsweisenden Fall sprach, der auch anderen Institutionen als Leitfaden dienen wird.

Letztlich kam es jedoch nicht zu einer Einigung, nachdem die Klägerin, also Lili Pankotai, die Fortsetzung des Verfahrens beantragt hatte.

So kamen wir am Dienstag zu der Urteilsverkündung, bei der das Gericht erster Instanz in Pécs zugunsten des Angeklagten entschied und dies feststellte

Das Gymnasium habe die Persönlichkeitsrechte des Schülers nicht verletzt.

Nach der Begründung des Gerichts habe die Studentin bestimmte Verhaltensweisen zwar als belästigend eingestuft, diese verstießen jedoch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot oder den im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Schutz der Persönlichkeitsrechte. Im Verfahren wurde zudem nachgewiesen, dass die Schule aufgrund des Verhaltens des Schülers angegriffen wurde.

Das Urteil sei nicht rechtskräftig, schrieb Mandiner .

Titelbild: MTI/Szilárd Koszticsák