Im nächsten Jahr wird der Familienfreibetrag in zwei Schritten verdoppelt. Wir zeigen Ihnen, wie viel mehr in Ihrem Portemonnaie übrig bleibt, wenn Sie den Familiensteuerrabatt voll ausnutzen!
Die Inflation der letzten Jahre hat auch die ungarischen Familien nicht verschont, und die Regierung ist sich dieser Tatsache bewusst. Das Kabinett würde mehr Geld in den Familienkassen belassen, indem es den Familienfreibetrag erhöht, genauer gesagt, verdoppelt. Die Maßnahme könnte etwa eine Million ungarische Haushalte betreffen, berichtet Ripost.
Was ist eine Familiensteuergutschrift?
Beim Familienfreibetrag handelt es sich um einen Steuerfreibetrag, mit dem sich die konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage des Anspruchsberechtigten verringert, d. h. das Nettogehalt des Anspruchsberechtigten erhöht sich durch den Freibetrag, gleichzeitig ändert sich das Bruttogehalt jedoch nicht . Das Nettogehalt wird höher sein, zu Lasten der 15-prozentigen Einkommensteuer und des 18,5-prozentigen Sozialversicherungsbeitrags. Die Höhe des Familienfreibetrags richtet sich stets nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Die Höhe des Familienfreibetrags beträgt heute monatlich, abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder:
- Bei 1 Unterhaltsberechtigten 10.000 Forint pro Kind, also heute 10.000 Forint pro Monat
- Bei 2 unterhaltsberechtigten Personen 20.000 Forint pro Kind, also heute 40.000 Forint pro Monat
- Bei 3 oder mehr unterhaltsberechtigten Personen 33.000 HUF pro Kind und Monat.
Mit der vom Premierminister angekündigten Erhöhung würde das monatliche Nettoeinkommen von Personen mit einem Kind von 10.000 HUF auf 20.000 HUF und das von Personen mit zwei Kindern auf 40.000 HUF pro Kind, also 80.000 HUF pro Monat, steigen. Bei drei Kindern würde sich der Betrag gemäß der Verdoppelung im nächsten Jahr auf 66.000 HUF pro Monat für jedes Kind erhöhen.
Da dies jedoch einkommensabhängig ist, können bereits jetzt nicht alle Familien den Höchstbetrag des Rabatts nutzen.
Wie alt bist du?
Im Jahr 2024 – und damit voraussichtlich auch im Jahr 2025 – gilt der Familienfreibetrag grundsätzlich ab dem 91. Lebenstag, bis das Kind frühestens das 16. Lebensjahr vollendet. Darüber hinaus steht die Ermäßigung dem Elternteil zu, solange das Kind bis zum Abschluss an einer Vollzeit-Öffentlichen Bildungseinrichtung studiert. Hat das Kind danach ein jüngeres Geschwisterkind, das aus Sicht des Familienfreibetrags als Begünstigter gilt, kann das ältere Geschwisterkind weiterhin bei der Anzahl der Unterhaltsberechtigten, beispielsweise für die Familie, berücksichtigt werden Zuschuss.
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