Der diesbezügliche Vorschlag im Jahr 2021 hat ein knappes Ergebnis
Es wurde durch ein Referendum genehmigt, und das Referendum wurde von derselben Gruppe initiiert, die zuvor, im Jahr 2009, ein Verbot des Baus neuer Minarette durchgesetzt hatte.
Die Schweizer Regierung hat außerdem das Datum des Inkrafttretens des Verbots und die Geldstrafen für Gesetzesverstöße bekannt gegeben: Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken (437.000 HUF) geahndet werden.
Das Verbot lässt jedoch mehrere Ausnahmen zu:
Gesichtsbedeckungen sind in diplomatischen und konsularischen Einrichtungen, in Flugzeugen sowie in religiösen Gebäuden und Zeremonien weiterhin gestattet. Aus Gesundheits-, Sicherheits- und Wettergründen sowie zur Wahrung der Tradition ist auch das Tragen von Gesichtsbedeckungen gestattet.