Am 1. Januar tritt in der Schweiz das sogenannte „Burka-Verbot“ in Kraft, wonach es verboten wird, in der Öffentlichkeit ein Kleidungsstück zu tragen, das das Gesicht vollständig bedeckt, teilte die Schweizer Regierung mit.

Der diesbezügliche Vorschlag im Jahr 2021 hat ein knappes Ergebnis

Es wurde durch ein Referendum genehmigt, und das Referendum wurde von derselben Gruppe initiiert, die zuvor, im Jahr 2009, ein Verbot des Baus neuer Minarette durchgesetzt hatte.

Die Schweizer Regierung hat außerdem das Datum des Inkrafttretens des Verbots und die Geldstrafen für Gesetzesverstöße bekannt gegeben: Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken (437.000 HUF) geahndet werden.

Das Verbot lässt jedoch mehrere Ausnahmen zu:

Gesichtsbedeckungen sind in diplomatischen und konsularischen Einrichtungen, in Flugzeugen sowie in religiösen Gebäuden und Zeremonien weiterhin gestattet. Aus Gesundheits-, Sicherheits- und Wettergründen sowie zur Wahrung der Tradition ist auch das Tragen von Gesichtsbedeckungen gestattet.

Die Regierung fügte hinzu, dass das Bedecken des Gesichts auch bei Kunst-, Unterhaltungs- und Werbeveranstaltungen erlaubt sei und auch für Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Versammlungs- oder Meinungsfreiheit möglich sei, sofern die Behörden im Voraus eine Genehmigung für diese Veranstaltung erteilt hätten und die öffentliche Ordnung dies nicht sei gefährdet.
MTI
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