Dem Vorschlag zufolge kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden , „wer in einem öffentlichen Kommentar eine Äußerung, Darstellung oder Bild- und Tonaufnahme verwendet oder veröffentlicht, die als Vorsatz zur Begehung einer strafbaren Gewalttat erkennbar ist.“ , Tod oder besondere Grausamkeit gegenüber einer oder mehreren Personen“ oder einen Wunsch äußert“ . – schreibt Telex .
Wenn jemand dies gleichzeitig zu informativen, informativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken tut, dann kann er nicht bestraft werden, sofern seine Handlung nicht geeignet ist, Angst zu schüren, und auch das bloße Liken solcher Kommentare stellt kein Problem dar.
Dem Vorschlag zufolge ist ein Internet-Presseprodukt, das die Möglichkeit zur Kommentierung bietet, auch verpflichtet, Regelungen zu schaffen und eine Lösung für den Umgang mit rechtswidrigen oder schädlichen Kommentaren anzuwenden.
Dem Vorschlag zufolge soll das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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