Weihnachten ist eine der wichtigsten Zeiten für den Verbraucherschutz. Während der Urlaubsvorbereitungen bewegen Haushalte größere Beträge als üblich, daher lohnt es sich, sich unserer Verbraucherrechte bewusst zu sein.
Wenn Weihnachten naht, beginnen immer mehr Menschen, Weihnachtsgeschenke zu kaufen und ihre Häuser zu dekorieren. Doch auch wenn die Feiertage näher rücken, ist es wichtig, bewusst und sorgfältig einzukaufen und sich gleichzeitig unserer Verbraucherrechte bewusst zu sein. Das für den Verbraucherschutz zuständige Ministerium für Volkswirtschaft (NGM) wird während der Feiertage verstärkte Kontrollen durchführen, um einen reibungslosen Ablauf der Weihnachtsvorbereitungen und den Schutz der ungarischen Familien zu gewährleisten.
Bevor Sie sich für das richtige Geschenk entscheiden, lohnt es sich, die Angebote von traditionellen Geschäften und Online-Shops sowie die dort angebotenen Konditionen sorgfältig zu vergleichen. Nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität des Produkts, die Verfügbarkeit und – beim Online-Shopping – die Lieferzeit können ausschlaggebend sein.
Bence Gerlaki, stellvertretender Staatssekretär, zuständig für Wirtschaftsentwicklungsstrategie und Investitionen, Verbraucherschutz und Handel im Ministerium für Volkswirtschaft, erinnerte uns daran, dass wir beim Einkaufen im Internet auf die Zuverlässigkeit des jeweiligen Webshops achten sollten. Überprüfen Sie den Menüpunkt „Kontakt“ und stellen Sie sicher, dass es sich um ein ungarisches Unternehmen handelt.
Bei ausländischen Online-Shops müssen wir besonders vorsichtig sein, da die Geltendmachung unserer Rechte, beispielsweise die Ausübung des Widerrufsrechts, schwieriger sein kann und es dazu kommen kann, dass eine Bestellung aus dem fernöstlichen Ausland nicht rechtzeitig ankommt.
Wir meiden auf jeden Fall Webshops, deren Website keinen Firmennamen oder keine Kontaktinformationen enthält. Aktuelle Informationen über potenziell rechtsverletzende Online-Shops finden Sie unter www.jogsertowebaruhazak.kormany.hu.
Sicherheit ist auch bei der Auswahl von Weihnachtsbeleuchtung und -dekoration von größter Bedeutung.
Bence Gerlaki wies darauf hin, dass unter professioneller Anleitung des für den Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums für Volkswirtschaft während der Festtage strenge behördliche Maßnahmen gegen stromschlag- und feuergefährliche Weihnachtsbeleuchtung und elektronische Lichtdekorationen ergriffen werden, was jedoch der Fall ist Wichtig ist, dass Kunden auch beim Einkaufen ausreichend vorsichtig sind. Kaufen Sie nur Produkte, die über die entsprechenden Kennzeichnungen und Zertifikate verfügen.
Minderwertige, nicht gekennzeichnete Produkte, wie z. B. in U-Bahnen verkaufte Lichterketten, können ernsthafte Risiken bergen – Stromschlag oder Feuer.
Im Fachhandel finden wir nicht nur sicherere Produkte, sondern können auch unsere Gewährleistungs- und Garantierechte einfacher durchsetzen.
Neben der Freude am Schenken kann es auch vorkommen, dass ein Produkt fehlerhaft ist, einem nicht gefällt oder einfach nicht den Erwartungen des Beschenkten entspricht.
Sollte das Produkt fehlerhaft, beschädigt oder nicht funktionsfähig sein, können wir unsere Gewährleistungsrechte geltend machen. Die Geschäfte sind verpflichtet, das Produkt zu reparieren oder auszutauschen oder, falls dies nicht möglich ist, den Kaufpreis zu erstatten. Wenn es sich um ein langlebiges Verbraucherprodukt handelt, für das eine obligatorische Garantie gilt, und wir Sie innerhalb von drei Werktagen über eine Ersatzanfrage informieren, ist das Unternehmen verpflichtet, das defekte Produkt zu ersetzen, sofern der Mangel die bestimmungsgemäße Verwendung verhindert.
Es kommt oft vor, dass die Qualität des erhaltenen Geschenks zwar nicht zu bemängeln ist, es dem Beschenkten aber dennoch nicht gefällt.
Bei Produkten, die im herkömmlichen Laden gekauft wurden, verpflichtet die gesetzliche Regelung den Händler zwar nicht zum Rückkauf, doch um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen, bieten Geschäfte und Kaufhäuser immer häufiger freiwillig die Möglichkeit eines Rückkaufs an oder Austausch in den letzten Tagen des Jahres oder Anfang Januar. Es empfiehlt sich, sich vorab diesbezüglich zu erkundigen und ausführliche Informationen einzuholen.
Bei einem Online-Kauf kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten und das Produkt zurückgeben.
Innerhalb dieser Frist muss der Verbraucher die Widerrufserklärung an den Unternehmer senden und das Produkt anschließend innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Danach muss der Händler den gesamten Kaufpreis – also auch die Lieferkosten – an den Käufer zurückerstatten. Für bestimmte Produkte gilt jedoch eine Ausnahme vom Widerrufsrecht, etwa individuell angefertigte Souvenirs oder zerlegte Hygieneprodukte. Wichtig zu wissen ist, dass das Unternehmen den Kunden nicht dazu verpflichten kann, bei der Reklamation oder dem Widerruf die ungeöffnete Originalverpackung vorzulegen.
Titelbild: Der Ansturm auf das Verschenken von Weihnachtsgeschenken geht oft schief.
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