Das in Roben gekleidete Gremium traf die Entscheidung.
Der Beschluss der Kurie, mit dem das lokale Referendum in der Hauptstadt über die Organisation der Olympischen Spiele bestätigt wird, sei verfassungswidrig, teilte das Verfassungsgericht am Donnerstag auf seiner Website mit und begründete dies alles damit, dass die
Kúria interpretierte die Klarheit der Referendumsfrage als verfassungswidrig, insbesondere im Hinblick auf deren Aktualität.
In der Ankündigung erinnerten sie daran, dass die Hauptstadtwahlkommission (FVB) sich weigerte, die Frage des Referendums zu bestätigen, in der es hieß: „Sind Sie damit einverstanden, dass die Budapester Stadtverwaltung ein Angebot für die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2036 abgibt?“
Nach Ansicht des FVB genügt die Frage nicht dem Anspruch an Klarheit für das Wählertum oder den Gesetzgeber, da sich das vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) geschaffene Verfahren zur Organisation der Olympischen Spiele seit 2019 grundlegend geändert hat.
Basierend auf den neuen Regeln wird über das Recht zur Organisation der Olympischen Spiele nicht mehr in einem Ausschreibungssystem entschieden, sondern auf der Grundlage einer Reihe von Verhandlungen zwischen den Parteien – der Region oder Stadt, die Gastgeber werden möchte, dem IOC und dem jeweiligen nationalen Olympischen Komitee – über mehrere Runden und über mehrere Jahre hinweg.
Das Gericht änderte die Entscheidung des FVB und überprüfte die obige Frage des Referendums, da in seinem Urteil einerseits der Ausdruck „Einreichen eines Angebots“ eine allgemeine Bedeutung hat, die allen bekannt und auch für die Wähler klar ist.
Andererseits enthält es eindeutig den wahren Inhalt der Frage, die nur in einer Weise interpretiert werden kann: In welcher Runde muss die Generalversammlung der Hauptstadt im Falle eines gültigen und erfolgreichen Referendums entscheiden? , welche Maßnahmen und Schritte es ergreifen muss, schrieben sie.
Unter anderem focht das Ungarische Olympische Komitee (MOB) das Urteil des Gerichts mit einer Verfassungsbeschwerde an, und das Verfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass das Gericht über den Rechtsbegriff der Klarheit hinausgegangen sei.
Darüber hinaus hat das Gericht bei seiner Entscheidung die neuen Verfahrensregeln des IOC nicht berücksichtigt, so dass die Frage möglicherweise den falschen Eindruck erweckt, dass, wenn bei einem gültigen und erfolgreichen Referendum die Ja-Stimmen in der Mehrheit sind, dann Budapest können sich für die Olympischen Spiele 2036 bewerben.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat die Kurie auch nicht auf die Aktualität der Referendumsfrage geachtet, da das lokale Referendum den Gesetzgeber für ein Jahr bindet, während die Hauptstadt aufgrund des IOC-Verfahrens dies nicht tun kann Wer sich innerhalb eines Jahres für die Olympischen Spiele 2036 bewerben möchte, entscheidet über die Einleitung eines Versuchs und liegt in den Händen des IOC.
Es wurde verkündet: Die Frage zur Volksabstimmung sei verfrüht, wenn im Falle einer gültigen und erfolgreichen Volksabstimmung der Wählerwille nicht innerhalb der Dauer der Bindungswirkung wirksam werden könne. Wenn eine authentifizierende Entscheidung den Weg für ein Referendum zu einem solch verfrühten Thema ebnet, dann ist die Referendumsfrage zwangsläufig irreführend und verstößt außerdem gegen die Durchsetzung der Regel der Bindungskraftgarantie, heißt es in der Ankündigung.
Wenn die gestellte Frage als verfrüht angesehen werde, könne sie nicht einem Referendum unterzogen werden, schrieben sie.
Zusammenfassend entschied das Verfassungsgericht, dass aufgrund des verfrühten Charakters der Olympischen Spiele weder ein lokales noch ein nationales Referendum abgehalten werden könne.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die zeitliche Dimension der Überprüfung im Referendumsverfahren im Einzelfall geprüft werden sollte, da nur so festgestellt werden kann, ob sich der Wählerwille durchsetzen kann oder nicht.
MTI
Titelbild: Es wird kein Referendum über die Olympischen Spiele geben.
Quelle: Facebook/Zentrale des Ungarischen Olympischen Komitees