In den meisten Fällen können Dokumente weiterhin kostenlos ausgetauscht und angefordert werden.
Vor zehn Tagen teilte das Regierungsinformationszentrum mit, dass die Ausstellung des Personalausweises in den meisten Fällen weiterhin kostenlos bleiben wird. Der am Silvesterabend im Ungarischen Amtsblatt veröffentlichte Erlass regelt die Fälle, in denen für Dokumente eine Gebühr erhoben werden muss, die Ausstellung des Personalausweises und dessen Ersatz nach Ablauf jedoch weiterhin kostenlos sind.
Sie müssen nur dann zahlen, wenn jemand es innerhalb des Ablaufdatums verliert.
Die Fälle kostenloser Dienstleistungen werden durch das Gesetz über den digitalen Staat und die Digitalisierung von Dokumenten geregelt, das am 20. Dezember im Ungarischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Das Dekret muss zusammen mit dem Gesetz ausgelegt werden, gegenteilige Behauptungen beruhen auf einer Fehlinterpretation des Gesetzes.
Sie müssen also trotzdem nicht bezahlen
- bei der Beantragung eines neuen Dokuments aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit des bisherigen Dauerausweises,
- bei der Beantragung des Personalausweises eines Antragstellers, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- bei der Ausstellung eines Dauerausweises für ein Neugeborenes gemäß § 7 Abs. 3 lit. e),
- eine Namensänderung infolge einer Familienstandsänderung bei der Beantragung eines Dauerausweises wegen der Familienstandsänderung, wenn sie innerhalb von 90 Tagen nach Eintritt des Ereignisses erfolgt die die Änderung des Familienstandes verursacht hat,
- eingebürgert oder bei der Ausstellung eines Dauerausweises für einen rückgeführten Bürger,
- bei der Beantragung eines Dauerausweises für einen Antragsteller, der das 70. Lebensjahr vollendet hat,
- im Falle eines Herstellungsfehlers im bisherigen Personalausweis,
- im Falle einer Berichtigung von falsch eingegebenen Daten,
- für den Fall, dass das Speicherelement des bisherigen Dauerausweises nicht funktioniert oder wenn das Speicherelement die gesetzlich festgelegten Daten des Bürgers oder des Personalausweises im Register unrichtig enthält, oder
- das bisherige dauerhaft
. 1 des Personalausweises genannten elektronischen Dienste nicht ordnungsgemäß funktionieren,
Für die Ausstellung und den Ersatz des amtlichen Personalausweises zur Überprüfung der persönlichen Identität und der Wohnadresse ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, ausgenommen
- bei der Beantragung eines amtlichen Personalausweises für einen Bürger unter 14 Jahren,
- beim Umtausch eines Personalausweises alten Stils, der auch die Adresse enthält, wenn dem Bürger noch kein amtlicher Personalausweis und keine Adresse ausgestellt wurden,
- falsch eingegeben Datenberichtigung oder bei einem Herstellungsfehler des amtlichen Personalausweises,
§ 7 Abs. 3 lit. e bei der Anmeldung eines Neugeborenen,
- bei der Ausstellung des amtlichen Personalausweises aufgrund einer nicht mit einem Umzug verbundenen Adressänderung aufgrund einer Änderung der im zentralen Adressregister eingetragenen Adressbestandteile,
- bei einer Ausreiseanzeige Ungarn mit der Absicht, sich im Ausland niederzulassen.
Andernfalls müssen wir das Dokument vor Ablauf des Ablaufdatums ersetzen, so das am Silvesterabend herausgegebene Ungarische Amtsblatt
Die Gebühr für die Ausstellung eines dauerhaften Ausweises beträgt ab dem 1. Februar 7.700 HUF.
Während der vorläufige Ausweis 3.100 HUF kostet und der amtliche Personalausweis, der die Identität und Adresse bestätigt, 3.700 HUF kostet.
Darüber hinaus heißt es in der Liste, dass wir für die Ausstellung eines Privatpasses oder eines zweiten Privatpasses 17.000 HUF zahlen müssen (bei einer Person unter 12 Jahren beträgt dieser Betrag 8.500 HUF). Darüber hinaus wird den Bürgern die Gebühr für die Zustellung von Einschreiben in Rechnung gestellt, die 2.000 HUF pro Dokument beträgt. Diese entfällt jedoch, wenn der Grund für den Ersatz ein Herstellungsfehler, die Korrektur falsch registrierter Daten oder eine Fehlfunktion des Dokuments ist Speicherelement des Personalausweises.
In dem Erlass wurde außerdem festgelegt, dass die gezahlten Gebühren als Einnahmen des Kabinettsbüros des Premierministers gelten und mit Bargeld oder Karte bezahlt werden können, außer im Fall von Diplomatenpässen und Pässen für ausländische Dienste, bei denen diese Gebühr ebenfalls erhoben werden kann per Banküberweisung bezahlt.
Titelbild: FAKE-News über persönliche Dokumente verbreitet
Quelle: MTI/Tibor Rosta