Bis zur nächsten Warmfront werden wir an mehreren Stellen auf jeden Fall auf vereiste Straßenabschnitte stoßen. Auf derart rutschigen Straßen kann jeder leicht einen Unfall erleiden, egal wie vorsichtig er fährt.
Es stellt sich die Frage, was getan werden kann, wenn das Problem aufgetreten ist und an wen man sich für eine Entschädigung wenden kann. Metropol folgte dem.
Ist es Pflicht, die Straße von Eis und Schnee zu befreien?
Ja. Der auf den Straßen gefallene Schnee und das dort entstandene Eis müssen durch den Verantwortlichen des jeweiligen Straßenabschnitts schnellstmöglich geräumt werden, damit dieser wieder sicher befahren werden kann.
Können wir eine Entschädigung erhalten, wenn wir auf der rutschigen Straße gestürzt sind?
Ja. Das Enteisen von Gehwegen und Haltestellen im Winter liegt in der Verantwortung der Person, die den jeweiligen Abschnitt verwaltet oder besitzt. Für den Fall, dass die Person nachweislich ihrer Pflicht zur Eis- und Schneebeseitigung nicht nachgekommen ist, ist sie nach dem Gesetz schadensersatzpflichtig. Wir müssen nur herausfinden, wem das Gebiet gehört, in dem wir verletzt wurden, und unseren Schadensersatzanspruch bei ihm einreichen.
Wie können wir herausfinden, wem der jeweilige Straßenabschnitt gehört?
Grundsätzlich sind die Bewohner für die Sauberkeit der Gehwege vor den Häusern verantwortlich. Wer in Eigentumswohnungen wohnt, muss daher zusätzlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung jemanden mit dieser Aufgabe benennen, während wer in Einfamilienhäusern wohnt, für die Enteisung des Gehwegs verantwortlich ist. Für die Sauberkeit anderer Straßenabschnitte (öffentliche Straßen) sind Kommunen (Hauptstraßen, Gehwege), Unternehmen und der öffentliche Straßenbetreiber verantwortlich. Wenn wir unsicher sind, wer den Straßenabschnitt sauber halten soll, können wir die Polizei um Hilfe bitten.
Was müssen wir tun, um Anspruch auf Entschädigung zu haben?
Es ist wichtig zu wissen, dass die Person, die einen Unfall oder eine Verletzung erlitten hat, nachweisen muss, wann und wo sich der Vorfall ereignet hat, und dass sie die verantwortliche Person ausfindig machen muss.
Deshalb lohnt es sich, nach dem Unfall möglichst viele Beweise am Unfallort zu erfassen. Es ist zweckmäßig
- Zeugen zu suchen,
- ihre Aussagen aufzuzeichnen,
- zu fotografieren,
- Videos aufzunehmen.
Und wenn wir schwerer verletzt werden, müssen auch Rettungswagen und Polizei benachrichtigt werden!
Die gesammelten Beweise, erhaltenen medizinischen Unterlagen und der Polizeibericht müssen aufbewahrt werden. Liegt dies alles vor, so muss der Schadensersatzanspruch und die dazugehörigen Nachweise schriftlich eingereicht werden, und zwar zunächst bei der zuständigen Gemeinde, dem jeweiligen Wohnhaus oder, wenn der Sturz an einer Bushaltestelle erfolgte, beim zuständigen Transportunternehmen Unternehmen.
Titelbild: Der Eigentümer ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Gehweg nicht rutschfest macht.
Quelle: Krónikaonline.ro/Gábos Albin