"Prominente" Vertreter der ungarischen Presse kennen schon lange keine Grenzen mehr, wenn sie das Ungarischsein diffamieren wollen. Weil sie, unabhängige objektive Schreiber, alles tun können, weil sie unabhängige Objektive sind. Jetzt stellte sich heraus, dass es das nicht war.

Es ist fast ein Wunder, wenn die Justizbehörde (auf irgendeiner Ebene) ein Urteil fällt, das der Verleumdung der Nation und der Religion ein Ende setzt. So fand die sehr unabhängige (das sollte eine Grundvoraussetzung für Richter sein!) Richterin Lívia Zsófia Gál die Christus verleumdende Karikatur von Népszava „kitschig“ (der große Richter muss tief religiös sein), was die Sensibilität nicht grob verletzt von religiösen Menschen. Laut ihm.

Solche Urteile (das ist nicht das einzige) geben natürlich den Drecksäcken Mut und Kraft, die glauben, dass sie sich nicht beleidigen lassen, auch wenn sie noch schmutzigere Artikel schreiben. auch der für seinen Ungarnhass bekannte Schriftsteller W. Árpád Tóta auf HVG.hu Dieser Artikel enthält auch die Begriffe „stinkende ungarische Migranten“ und „ungarische Banditen“.

Nachdem zwei Privatpersonen gegen die HVG und den Autor geklagt hatten, entschied das Metropolitan Court in erster Instanz, dass die HVG „die Menschenwürde der Kläger verletzt, weil ihre Äußerungen sich auf ein ganzes Volk, eine ganze Gemeinschaft in einem anstößigen, stigmatisierenden Sinne beziehen . Aus diesem Grund verurteilte er sie zur Zahlung von 400.000 HUF Schadensersatz und 176.400 HUF Gerichtskosten.

Der Richter, der den Titel "stinkender Ungar" nicht anstößig findet

Aber die Berufung und das Capital Tribunal kamen. der Tamás Kisbán , dass er keinen Gesetzesverstoß begangen habe, denn laut dem Anwalt von Tamás Tóta W. Kisbán seien „die Begriffe „stinkender ungarischer Migrant“ und „ungarischer Bandit“ nicht an den übertragbar Gemeinschaft, sie richten sich nicht gegen die gesamte Gemeinschaft , sie unterstützen nur das, was sie sagen, mit journalistischen Mitteln“. Nach dem damals rechtskräftigen Urteil Tamás Gaudi-Nagy , der Rechtsvertreter der Kläger, gegenüber PestiSrácok.hu: Es spricht für sich, dass diese „Übertragungs“-Theorie in der liberalen Rechtsliteratur Verwendung findet und aus der deutschen Rechtsprechung übernommen wurde.

Nach dem endgültigen Urteil reichten die Gaudis einen Überprüfungsantrag beim Gericht ein, und ein Wunder geschah! Das Gericht hob das rechtskräftige Urteil auf und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Ihre Aussage lautet:

„Das Gericht schloss sich der Feststellung des erstinstanzlichen Gerichts an, wonach die Verwendung der Adjektive „stinky“ und „migrant“ mit abwertenden Inhalten im heutigen öffentlichen Diskurs sowie der Begriff „ungarische Banditen“ die Würde des Menschen verletzt die Gemeinschaft der ungarischen Nation. Er stellte fest, dass die Äußerung einer verurteilenden Meinung in der öffentlichen Debatte ein Wert ist, der durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, jedoch können das zu ihrer Äußerung verwendete Werkzeug des Schriftstellers und die spezifische Natur des Genres der Ironie keine uneingeschränkte Befreiung von der Verantwortung für die Verletzung der Meinungsfreiheit bieten Menschenwürde anderer oder die Würde von Gemeinschaften."

Doch es gibt Wahrheit!

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