Personen mit einem Schutzausweis können auf Grundlage der neuen Regelungen Eislaufplätze, Schwimmbäder, Trainings- und Fitnesshallen sowie Sportanlagen besuchen, teilte das Personalministerium am Donnerstag mit.

Die hervorragenden Fortschritte des nationalen Impfprogramms auf Ebene der Europäischen Union und die Verabreichung der ersten Dosis des viermillionsten Impfstoffs gegen das Coronavirus ermöglichen es, neue Stufen der schrittweisen Aufhebung von Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Eine Änderung für die Welt des Sports ist, dass Zuschauer nach der viermillionsten Impfung mit einem Immunitätsausweis - und bei Personen unter 18 Jahren unter Aufsicht dieser Zuschauer mit einem Dokument - an Sportveranstaltungen teilnehmen können ihr Alter beweisen.

Aufgrund der neuen Verordnungen dürfen Eis-, Schwimm-, Trainings- und Fitnesshallen sowie Sportanlagen von Sportlern mit Wettkampflizenz sowie Personen mit Schutzausweis besucht werden.

Die Regierung ermutigt alle Menschen, die Sport lieben, die Möglichkeit zu nutzen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

MTI-OS

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