Am späten Freitagabend wurde der Regierungserlass veröffentlicht, der die Eröffnungsschritte für die Verabreichung von 5 Millionen Impfungen enthält.

Regierung 264/2021 wurde in der Freitagsausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. (V. 21.) Regierungserlass zur Änderung der Regierungserlasse zur Regelung der während des Ausnahmezustands geltenden Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die fünfte Stufe der schrittweisen Aufhebung der Schutzmaßnahmen.

Der Erlass enthält auch eine kurze Zusammenfassung der nach der 5-millionsten Impfung fälligen Maßnahmen, die wie folgt lauten:

die Ausgangssperre wird aufgehoben;

die aufgrund der epidemischen Lage angeordneten zwingenden Schließzeiten von Geschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen Lokalitäten entfallen;

die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird abgeschafft;

Sport ist in öffentlichen Bereichen kostenlos, ob Einzel- oder Mannschaftssport;

private und familiäre Veranstaltungen mit der Teilnahme von bis zu 50 Personen können ohne Einschränkungen durchgeführt werden, und Hochzeiten mit der Teilnahme von bis zu 200 Personen können ohne Einschränkungen durchgeführt werden;

bei einer Privat- und Familienveranstaltung in einem Hotel oder Restaurant ist der Betreiber des Hotel- oder Gastronomiebetriebes verpflichtet, für die Trennung der an der Privatveranstaltung teilnehmenden Personen zu sorgen;

andere Indoor-Veranstaltungen können nur mit Schutzausweis durchgeführt werden;

sonstige Open-Air-Veranstaltungen mit der Teilnahme von bis zu 500 Personen können uneingeschränkt durchgeführt werden (einschließlich Versammlungen), jedoch dürfen an der Open-Air-Veranstaltung mit mehr als 500 Personen nur vor dem Coronavirus geschützte Personen teilnehmen;

die Musik- und Tanzveranstaltung kann nur mit Schutzkarte besucht werden;

16-18-Jährige können ohne Aufsicht einer vor dem Coronavirus geschützten Person beispielsweise Restaurants und Kinos besuchen, wenn sie eine Schutzkarte haben.

Quelle und Beitragsbild: mandiner.hu