Seit 2012 gilt in Ungarn eine präventive gesetzliche Regelung gegen die Täter pädophiler Straftaten. Auf Antrag von Fidesz-Fraktionschef Máté Kocsis beabsichtigt die Regierung, zusätzliche Beschränkungen einzuführen – im Einklang mit den kürzlich beschlossenen Beschränkungen in Deutschland und europäischen Trends. Das Parlament könnte bald über die Einrichtung einer öffentlichen Datenbank von Pädophilen entscheiden – sagte Junior-Verfassungsanwalt Zoltán Lomnici gegenüber Kossuth Rádió Guten Morgen, Ungarn! in seiner Sendung.

In Ungarn verabschiedete das Parlament 2012 eine Entschließung, in der beispielsweise festgestellt wurde, dass pädophile Straftaten keine Verjährungsfrist haben. Auch ist es bei Kinderpornographie ein qualifizierender und erschwerender Umstand, wenn das (sexuell belästigte) Kind einer Aufsicht anvertraut wird. Besitzt eine solche Person z.B. nur solche Bilder und Aufnahmen – was ansonsten mit 1-3 Jahren Haft geahndet wird – speichert er Bilder eines ihm anvertrauten Kindes, wird er mit 2-8 Jahren Haft bestraft.

„Der präventive Charakter des Gesetzes würde gestärkt, wenn all dies noch mit einem Beschäftigungsverbot einherginge“, ergänzte Staatsanwalt Zoltán Lomnici. Der  Gesetzesänderungsvorschlag sieht auch vor, dass ein Pädophilenregister erstellt werden soll, was beispielsweise die Entscheidungssituation eines Arbeitgebers erleichtern könnte. Liberale Befürworter argumentieren jedoch bereits, dass dies gegen die persönlichen Freiheiten und die Datensicherheit verstößt.

„Pädophilie und Infantophilie, also die sexuelle Ausbeutung von Kindern unter 3-4 Jahren, sind abscheuliche Verbrechen. Ich bin davon überzeugt, dass das Problem nicht nur bei Menschenrechtsverteidigern besteht, sondern auch bei Straßburg, wenn dieses Thema nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Kindern angegangen wird.

Diese Haltung zur Sensibilisierung ist betrügerisch und völkerrechtswidrig , da die New Yorker Kinderschutzkonvention in solchen Fällen eindeutig der Unversehrtheit des Kindes Priorität einräumt. Der Gesetzgeber sollte sich darauf konzentrieren und sich nicht mit Mobbing und internen Kämpfen der Täter befassen“, sagte Junior Zoltán Lomnici.

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(Kopfbild: PestiSrácok)