Eine weitere Hilfe kommt für die Landwirte – am 14. Juli wird der Aufruf zur Unterstützung der Entwicklung von Viehzuchtbetrieben wiedereröffnet.

Das Landwirtschaftsministerium eröffnet die Ausschreibung mit dem Titel „Unterstützung für die Entwicklung von Viehzuchtbetrieben“ erneut, kündigte der Leiter des Ministeriums , István Nagy, Begründet wird die Wiedereröffnung mit dem großen Erfolg der Ausschreibung im Herbst 2020, sodass Tierhalter wieder größere Investitionen realisieren können. Förderanträge können ab dem 14. Juli 2021 wieder gestellt werden.

Geflügelzüchter, Schweinezüchter, Rinderzüchter, Schafzüchter, Ziegenzüchter, Pferdezüchter, Kaninchenzüchter, Imker und viele andere Nutztierhalter, die mit Nutztieren zu tun haben, haben wieder die Möglichkeit, mit Unterstützung einen neuen Tierhof zu gründen, zu modernisieren und zu modernisieren bestehenden oder zum Erwerb von Ausrüstung und Maschinen für die Tierhaltung.

Der Abteilungsleiter wies darauf hin, dass diejenigen, die bereits eine Förderung im Zusammenhang mit einem anderen Durchführungsort erhalten haben, erneut gefördert werden können. Der Landwirtschaftsminister betonte, dass die Einladung weiterhin unter den bereits bekannten Auflagen möglich sei. In der Regel beträgt die Beihilfeintensität 50 %, und die Bedingungen für die Höhe der Beihilfe bleiben unverändert: Der Mindestbetrag der nicht erstattungsfähigen Beihilfe, der beantragt werden kann, variiert je nach Zielgebiet zwischen 5 und 100 Mio. HUF , mit einem Höchstbetrag von 2 Mrd. HUF.