Die Wirtschaftswettbewerbsbehörde hat eine spezielle Untersuchungsgruppe eingesetzt, um die Gründe für den drastischen Anstieg der Rohstoffpreise für die Bauindustrie zu untersuchen. Diese analysiert vor allem Beschwerden und Marktsignale im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kartellaktivitäten, heißt es in der GVH-Mitteilung.

Der Preisanstieg im Bausektor lässt sich auf eine Reihe möglicher Gründe zurückführen. Unter anderem wirken sich stockende internationale Lieferketten, handelspolitische Maßnahmen, Zölle, Auslandsengpässe, Kapazitätsengpässe und pandemiebedingte Transportunterbrechungen zunehmend auf die Baurohstoffpreise aus. Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen wird der Preis neben all diesen Faktoren durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage geprägt.

Die ungarische Wettbewerbsbehörde hat auf der Grundlage von im vergangenen Jahr durchgeführten Voruntersuchungen festgestellt, dass sich bei einigen Baurohstoffen und -produkten auch Oligopolmärkte entwickelt haben, auf denen Hersteller (Verkäufer) in geringer Zahl präsent sind und über große Marktmacht verfügen und ihre Preise leicht an die der Wettbewerber angleichen können, höher als das marktübliche Preisniveau angesetzt ist. Bereits im Oktober 2020 hat die Wettbewerbsbehörde gegen die drei wichtigsten Akteure des heimischen Zementmarktes ein Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen das Verbot des Missbrauchs wirtschaftlicher Beherrschung eingeleitet, das derzeit noch läuft.

Nach Analyse der Untersuchungsgruppe ist es an der Zeit, eine nationale Strategie zur Gewinnung und Verwertung wichtiger Bergbaurohstoffe zu erstellen. Es fällt in die Zuständigkeit der Kartellbehörde, wenn unabhängige Marktteilnehmer eines bestimmten Sektors ihr Marktverhalten koordinieren und unter Bildung eines Kartells Preise über das Preisniveau anheben, das sich in einer normalen Wettbewerbssituation ergeben würde, und Verbraucher schädigen. Wettbewerbswidriges Verhalten findet in der Regel im Verborgenen statt, daher erfährt die Wettbewerbsbehörde in erster Linie von Marktsignalen (Informant, Kartellchat, Beschwerde, Meldung) oder von Unternehmen, die Formen der Zusammenarbeit wählen (Zulässigkeit).

Niemand muss sich wundern, wenn gegebenenfalls neue Wettbewerbsaufsichtsverfahren eingeleitet werden! Die Anonymität von Beschwerdeführern und Hinweisgebern ist gesetzlich garantiert, und verschiedene Formen der Zusammenarbeit können das Gewicht möglicher Sanktionen deutlich reduzieren.“ - betont Balázs Csaba Rigó, Präsident der Wirtschaftswettbewerbsbehörde.