Auch Ungarn führt zum 1. Juli das EU-Schutzzertifikat ein. Das zweisprachige EU-Covid-Zertifikat Englisch-Ungarisch ist sowohl digital als auch auf Papier erhältlich. Bürger, die innerhalb der Europäischen Union reisen möchten, sollten das EU-Covid-Zertifikat digital herunterladen oder ausdrucken, indem sie das Bürgerportal des EESZT aufrufen. Dies ist der einfachste Weg, um ein Zertifikat zu erhalten.

Ab dem 1. Juli kann das EU-kompatible elektronische Zertifikat auch über die mobile Anwendung heruntergeladen werden, die seit Anfang Mai in Ungarn betrieben wird.

Der Name der mobilen Anwendung: EESZT Residential (Apple/App Store) oder EESZT-Anwendung (Google Play Store). Die Anwendung kann mit Zugangsdaten zum Kundenportal genutzt werden.

Die Verfügbarkeit von EU-kompatiblen Versionen der mobilen Anwendungen eeszt.gov.hu ​​​​veröffentlicht Die Version, die der derzeit verwendeten ungarischen Gesetzgebung entspricht, muss durch die Version ersetzt werden, die der neuen EU-Gesetzgebung entspricht, wenn sie in den Anwendungsspeichern erscheint.

Es ist auch eine einfache Methode, wenn der Reisende die Bescheinigung selbst ausdruckt. können das Zertifikat auch herunterladen und ausdrucken, indem sie sich mit ihrem Kundenportal-Zugang über das Resident Portal des Electronic Health Services Area (EESZT)

Darüber hinaus kann die Papierbescheinigung kostenlos bei Ämtern und Hausärzten angefordert werden. In den Ämtern können Sie einen Fall sogar ohne vorherige Terminvereinbarung bearbeiten. Der Personalausweis wird unmittelbar nach der Beantragung ausgestellt. Bei Regierungsstellen ist es möglich, das digitale EU-COVID-Impf-, Test- und Genesungszertifikat anzufordern, das nach der Anfrage im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Papierzertifikate sind ohne Stempel oder Unterschrift gültig, da ihre Echtheit durch den darauf befindlichen QR-Code gewährleistet ist.

Wer trotz Zertifikat reisen möchte, sollte sich unbedingt vor der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

Die Mitgliedstaaten können innerhalb ihrer eigenen Gerichtsbarkeit spezielle Einreisebestimmungen festlegen und entscheiden, welcher Impfstoff in ihrer nationalen Gerichtsbarkeit akzeptiert wird. konsuliszolgalat.kormany.hu zu etwaigen besonderen Einreisebestimmungen des Ziellandes .

Wer hat Anspruch auf ein EU-Covid-Zertifikat?

Basierend auf den von der Europäischen Union festgelegten Regeln überprüft das EU-Covid-Zertifikat den Schutz auf drei verschiedene Arten. Das Zertifikat kann ausgestellt werden für:

  1. die die Impfung erhalten haben - Impfpass
    Sie wurden mindestens einmal geimpft und seit der ersten Impfung ist noch kein Jahr vergangen. Der Impfpass ist 1 Jahr gültig. Das Gastland bestimmt, welche Impfstoffe es als Impfnachweis akzeptiert. Alle geimpften Personen können unabhängig davon, welchen Coronavirus-Impfstoff sie erhalten haben, einen Impfpass erhalten, aber die Mitgliedstaaten bestimmen, welche Impfstoffe akzeptiert werden. Bei Impfungen enthält das EU-Covid-Zertifikat (sowohl im Antrag als auch in der herunterladbaren, druckbaren Version) den offiziellen Namen und Hersteller des Impfstoffs, der nicht mit den im Alltag verwendeten Impfstoffnamen identisch ist! Die Mitgliedsstaaten bestimmen auch in ihrer eigenen Rechtsprechung, wie viele Impfungen erforderlich sind und wie viele Tage nach der Impfung vergehen müssen, um als geschützt eingestuft zu werden, und wie lange der Schutz aufgrund der Impfung bescheinigt wird.
  2. der bestätigt infiziert wurde - Genesungsbescheinigung
    Dies bedeutet nach den Vorgaben der EU, dass 15 Tage seit dem letzten positiven PCR-Test zum Nachweis des Coronavirus vergangen sind oder ein positiver Antigen-Schnelltest gem EU-Verordnung, und 180 Tage sind noch nicht vergangen.
    Die maximale Gültigkeitsdauer dieser Ausweisart beträgt 180 Tage, die Mitgliedstaaten können jedoch ein kürzeres Datum festlegen. In diesem Fall darf der Personalausweis frühestens 11 Tage nach erstmaliger Durchführung eines positiven Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests bei der betreffenden Person ausgestellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Ausstellung von ärztlichen Attesten von den in Ungarn ausgestellten Immunitätsbescheinigungen unterscheidet. Für die EU-Gesundheitsbescheinigungen wird also in jedem Fall das Vorliegen der Krankheit nicht ausreichen, da im letzteren Fall das Vorliegen der Krankheit nur durch einen positiven PCR-Test bestätigt werden kann.
  3. Wer hat einen negativen Coronavirus-Test - Testbescheinigung
    Die Gastländer können selbst entscheiden, welcher Gültigkeitstest für die Einreise in das Land erforderlich ist, es können 24, 48, 72 Stunden usw. sein. Für die Einreise nach Ungarn ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Authentifiziert mit einem QR-Code

Sowohl die digitale als auch die gedruckte Version enthalten einen QR-Code mit den Basisinformationen und einen digitalen Stempel, der die Echtheit des Personalausweises garantiert, sodass Papierausweise ohne Stempel oder Unterschrift gültig sind. Der QR-Code auf dem Dokument kann mit einer speziellen Scansoftware gescannt werden, die auf einem Mobiltelefon installiert werden kann. Die ungarische Version der speziellen Scanning-Software wird natürlich von der EU-kompatiblen Version der EESZT Covid Control App bereitgestellt, die weiterhin kostenlos erhältlich ist.

Um Kundenreklamationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, nach dem Drucken immer zu prüfen, ob der erhaltene QR-Code die richtigen Daten enthält.

Die Anwendung zur Impfkontrolle ist sowohl für Android- als auch für iOS-Plattformen unter dem Namen „EESZT COVID Control“ verfügbar. Die Prüfung kann sowohl vom Sachbearbeiter als auch vom Kunden durchgeführt werden.

Wenn Sie nicht reisen, brauchen Sie keinen zu kaufen

Um die Dienste innerhalb Ungarns zu nutzen, reicht weiterhin die ungarische Schutzkarte oder der Impfpass, der auf der mobilen Anwendung vorgelegt wird.

Gleichzeitig mit der Einführung des EU-COVID-Zertifikats zeigt der QR-Scanner der ungarischen Schutzkarte (Plastikkarte) auch das Datum der zweiten Impfung ab dem 1. Juli an.

Bei Fragen, die während der Verwaltung oder der Nutzung des EESZT-Branchenportals auftreten, helfen die Kollegen des EESZT-Kontaktzentrums unter der E-Mail-Adresse [email protected]

So sieht das EU-COVID-Zertifikat aus

 

 

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Quelle: magyarnemzet.hu