Die für die Wiederaufnahme des Wirtschaftslebens zuständige operative Gruppe hat ihre ersten Vorschläge auf den Tisch der Regierung gelegt, von denen sechs bereits angenommen wurden, kündigte Außen- und Handelsminister Péter Szijjártó vor der Sitzung der für die Wiederaufnahme des Wirtschaftslebens zuständigen operativen Gruppe am Freitag an.
Péter Szijjártó betonte laut Mitteilung des Ministeriums, dass jede Entscheidung dem Zweck dient, möglichst viele Investitionen in Ungarn zu tätigen und den Erfolg auf den Exportmärkten möglichst vielen ungarischen Unternehmen zugänglich zu machen. „Die ungarische Wirtschaft ist die elftoffenste Volkswirtschaft der Welt, daher bestimmt die Exportleistung im Wesentlichen die Leistung der nationalen Wirtschaft, und Investitionen sind die Grundvoraussetzungen für die Fortsetzung der Schaffung von Arbeitsplätzen“, betonte der Minister.
Nach dem ersten genehmigten Vorschlag wird es nach den bisher fünf Landkreisen in zwei neuen Landkreisen möglich sein, dass die Regierung Unternehmen ab einer Untergrenze von 5 Millionen Euro nicht rückzahlbare Barunterstützung gewährt. „Bisher war das nur in fünf Landkreisen möglich, in den anderen Landkreisen lag die Untergrenze bei 10 Millionen Euro. Ab sofort kann die Regierung jedoch in den Komitaten Somogy und Jász-Nagykun-Szolnok Investitionen auf der Grundlage einer individuellen Regierungsentscheidung über Investitionen von 5 Millionen Euro finanziell unterstützen“, sagte der Minister.
Außerdem wurde eine Entscheidung zum Arbeitsmarkt getroffen. Eine der Folgen der Pandemie ist, dass Mitarbeiter remote arbeiten. Die Regierung hat die Regelungen zum Tele- und Homeoffice modifiziert, um deutlich flexiblere Bedingungen zu schaffen.
„Wir haben völlig unnötige und völlig sinnlose Regeln abgeschafft. Durch die Änderung des Arbeitsgesetzbuchs haben wir es Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglicht, sich darauf zu einigen, dass der Arbeitnehmer seine Aufgaben teils aus der Ferne und teils vor Ort erledigen soll“, sagte der Minister .
Er fügte hinzu: Die Regierung hat die bürokratischen Arbeitsschutz- und andere Vorschriften, die dies unmöglich machten, entweder vollständig abgeschafft oder erheblich vereinfacht. Darüber hinaus wurden auch die Bilanzierungspflichten im Zusammenhang mit Telearbeit und Heimarbeit deutlich reduziert und die Regelungen vereinfacht.
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