József Mindszenty, der letzte ungarische Fürstprimas, erkannte die von der deutschen und dann der sowjetischen Besatzung illegal geschaffenen Systeme nicht an und wollte aufgrund einer bewussten Einschätzung der Situation seine öffentlich-rechtliche und verfassungsmäßige Rolle, die er erfüllte, durchsetzen als Prinzprimas.
Das Geheimnis von Mindszentys Lebensgeschichte, seiner öffentlichen Rolle und seiner jahrzehntelangen Verschleppung liegt in entscheidender Weise in seiner öffentlich-rechtlichen Rolle, so dass die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei seiner Seligsprechung im Zusammenhang mit seinem öffentlichen Recht gesehen werden müssen für Außenstehende schwer nachvollziehbare Situation und die Rolle, die er entsprechend bewusst übernommen hat.
Mindszenty schreibt in seinen Memoiren:
„Esztergom ist eine subtile und menschliche Manifestation des mittelalterlichen christlichen Staatsverständnisses, dessen weltweites Gegenstück die Dualität von Papst und Kaiser ist. Die ungarische Verkörperung der Idee ist der König und der Erzbischof von Esztergom. Der Primas krönt den König mit der Heiligen Stephanus . Erst von diesem Moment an wird er das Oberhaupt, der König der Nation sein. Seit dem 13. Jahrhundert hat die Krönung in unserem Land eine öffentlich-rechtliche Bedeutung. Die Heilige Krone ist die Quelle aller Rechte und Kräfte. Die ganze Nation, der gekrönte König und sein Volk, bilden den Körper der Heiligen Krone. Die Heilige Krone vereint den König und die Nation; und die Quelle der nationalen Souveränität ist die Heilige Krone.
Offensichtlich machte das Krönungsrecht den Erzbischof von Esztergom zum ersten unter den öffentlichen Würdenträgern. Er ist oft der Stellvertreter des Königs in dessen Abwesenheit. Der König bittet ihn um Rat in nationalen Angelegenheiten. Wenn der König gegen die Verfassung gesündigt hat, dann hat der Erzbischof von Esztergom die Pflicht, ihn zu ermahnen, die Verfassung zu respektieren, und sie von ihm einzufordern. Wir kennen historische Situationen, in denen die Erzbischöfe von Esztergom bei der Erfüllung ihrer Pflicht schwere Nachteile und sogar Gefängnisstrafen in Kauf nahmen. Lukács Bánfy, Jób, Róbert und Lodomér die verfassungsmäßigen Rechte gegen königliche Exzesse. Aber auch später, z.B. Gegen Zsigmond gegen Mátyás, János Vitéz, gegen György Lippay und György Széchenyi , II. Gegen József , József Batthyány oder sogar in der Neuzeit gegen József Ferenc János Scitovszky auch die Interessen der Nation. Die ganze Nation, Katholiken und Menschen anderer Religionen, erwartete dies aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung von ihnen.
Die mit der Person des Erzbischofs von Esztergom verbundene Primatenwürde, die auch der Schlussstein der Hierarchie der ungarischen katholischen Kirche ist, ist das einzige Amt in unserem Land, in dem kirchliche und staatliche Macht vereint sind. Diese verfassungsmäßige Autorität der ungarischen Primaten blieb auch nach Artikel I des Gesetzes von 1920 bestehen, der die Rechte des Statthalters beschreibt, der den König ersetzt.
Nur wenige Jahre vor meiner Amtseinführung Júsztinián Serédi seine Position zu diesem Thema in einer Erklärung wie folgt:
,,Der Prinzprimas steht als erster Fähnrich direkt neben dem König und dem Staatsoberhaupt, und damit ist die allererste öffentlich-rechtliche Würde in unseren seit König St. István geschaffenen Gesetzen gewährleistet... Das Double Würde des Fürstenprimas bedeutet in beiderlei Hinsicht eine sehr schwere und verantwortungsvolle Arbeit, so dass er für ihn sterben muss, damit er zum Wohle der ungarischen katholischen Kirche und des ungarischen Vaterlandes leben und arbeiten kann.“
Dies ist eine der schönsten Ergänzungen zur Lehre von der Heiligen Krone und dem ungarischen Hohepriestertum und bürgerlichen Recht.
Er erwähnt an gleicher Stelle, dass "sowohl die Bevölkerung des Landes als auch die provisorische Regierung die in der Verfassung festgelegten Befugnisse der ungarischen Primaten für intakt hielten". Er verweist darauf, dass in seiner Antwort auf das Glückwunschtelegramm des Ministerpräsidenten der Provisorischen Regierung zur Amtseinführung des Primas und in dem Telegramm auf die öffentlich-rechtliche Würde der ungarischen Primaten „die Regierung, die Provisorische Das haben die Nationalversammlung, die Parteien, die Presse und die öffentliche Meinung des ganzen Landes zur Kenntnis genommen." Und mein Telegramm sagte: "Vielen Dank für Ihre herzliche Garotulation." Die erste öffentlich-rechtliche Würde des Landes steht ihm für sein Land zur Verfügung." Er fügt dann hinzu, dass er in diesem Telegramm und in seiner Antrittsrede nur betont habe, was die ganze Nation 1945 von mir erwartet habe, dass ich bereit bin, die Interessen meines ungarischen Volkes und die durch die Verfassung garantierten bürgerlichen und menschlichen Freiheiten zu verteidigen.
Im Einklang mit seiner charakteristischen guten Weltanschauung und seinem Charakter, dem Fehlen greifbarer Beweise für seine zuvor zitierten Erkenntnisse, die von seinem charakteristischen öffentlich-rechtlichen Idealismus geleitet wurden, anstelle der fehlenden Unterstützung durch die Akte der temporären Nationalversammlung, interpretierte er das Schweigen – leider zu Unrecht – als verständnisvolle Anerkennung. In seiner Rede, die er bei der Amtseinführung des Erzbischofs hielt, spricht er über den zerrissenen Faden der rechtlichen Kontinuität und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass "wenn das Pech vorbei ist, die geistige Gesundheit der Nation eine Brücke über den Strudel bauen wird, wie der Pontifex als Brückenbauer und für mehr als 900 Jahre, ihr Erzbischöfe, wird das Land, Seine Hoheit, auch da sein, um unser gemeinsames Leben wiederherzustellen und fortzusetzen."
Seine Biographen und Interpreten seines Lebens können nicht weit von der Annahme entfernt sein, dass sein Hinweis auf seine Rolle im öffentlichen Recht Teil eines fremden, prätentiösen Verhaltens war, ein Anachronismus, der taktvoll ignoriert werden sollte. Sie können dies aufgrund seiner eigenen Aussagen glauben, dass der Kardinal-Erzbischof von Esztergom der erste Fahnenträger des Landes ist, was auch sein Vorgänger, Prinzprimas Júsztinián Serédi, und Mindszenty behaupteten. In seinen Protesten gegen die „Einführung“ der Republik bezog er sich jedoch nicht auf das Amt des „Flaggenmeisters“, sondern betonte seine öffentlich-rechtliche Rolle. - Die Aussage ist insofern zutreffend, als es während der Amtszeit von Prinz Serédi keinen anderen Fähnrich oder nationalen Würdenträger gab, der dem öffentlich-rechtlichen Rang und Status des Kardinalprinzenprimas vorausgegangen wäre.
Die Fahnenträger des Landes (Landesflaggenträger, Großflaggenträger) waren traditionell der Palatin, der Landesrichter, der kroatisch-slawische Dalmatiner, der Meister Tárnok (Häuptling Tárnok), der Kanzler (ehemals Woiwode von Siebenbürgen, Insel Bratislava). und Themen). Ein 2012 veröffentlichtes Papier sagt Folgendes über den Prinzenprimas:
„Die öffentlichen Rechte des ungarischen Primaten reichen bis ins Mittelalter zurück. Sein ältestes Recht war die Krönung und Vereidigung des ungarischen Königs. Er galt als erster Fähnrich des Landes, im Mittelalter II. András im Heiligen Land und Sigismunds von Luxemburgs längerem Auslandsaufenthalt (1414-19) löste er tatsächlich den König ab.
Die Formel „Er zählte“ bringt zum Ausdruck, dass er nicht formal ein Fahnenträger nach einer festen Hierarchie war. Die neueren Lehrbücher ( Móric Tomcsányi, József Bölöny ) erwähnen den aktuellen Status des Prinzprimas als Fähnrich nicht, aber Bölöny erwähnt den Kanzler unter den Großfähnchen im XIII. im Zusammenhang mit dem Jahrhundert. Nach der historischen Verfassung ist der Fürstprimas jedoch – im Falle der Verhinderung oder Vakanz des Amtes des Königs und aller anderen Würdenträger – der amtierende apostolische ungarische König, also der Stellvertreter des eigentlichen, rechtmäßigen Staatsoberhauptes homo Regius.
Die Studie geht folgendermaßen weiter: „Er war der oberste und geheime Kanzler des Königs, und aufgrund dieser Position war er einer der ordentlichen Richter des Landes. Er übte dieses Recht im siebenköpfigen Vorstand persönlich aus und ernannte zwei Mitglieder des königlichen Vorstands. Er hatte auch die Position des Chief Inspector of the Mint inne. Er war der Hüter des königlichen Doppelsiegels. Er war Mitglied des Gouverneursrates. Er nahm an den Nationalversammlungen teil. Das Parlament II. Lipót den Thron bestieg, bekräftigte er die Rechte und Privilegien des Primas-Erzbischofs. Seit 1270 war er der erbliche Herr des Komitats Esztergom. Maria Theresia . Zu seinen Privilegien gehörte, dass er den Eid nicht persönlich leisten musste, sondern dies durch seinen Offizier tun konnte. Sie hatten Adlige bis ins 19. Jahrhundert. Der deutsch-römische Reichsherzogstitel von 1714, ges. von Károly . Bei der Besetzung der Bischofssitze fragte die ungarische Hofkanzlei den Primas auch nach seinen Kandidaten. Bis zum 20. Jahrhundert waren nur einige dieser Privilegien von Bedeutung. Wenige waren gesetzlich verankert, die meisten lebten als Gewohnheitsrecht.
Als die Zweite Kammer der Nationalversammlung, das Oberhaus, nach dem Ersten Weltkrieg wiederhergestellt wurde, wurde auch der Fürstprimas aufgrund seiner Würde Mitglied dieser Kammer. Es war üblich, dass Premierminister und Minister den Prinzprimas über ihre Ernennung informierten und ihm einen Einführungsbesuch abstatteten. Der Primat hatte das Recht, auch ohne die Regierung mit dem Staatsoberhaupt zu kommunizieren, und sie versuchten, dieses Recht auch in der Horthy-Ära aufrechtzuerhalten. In Krisensituationen suchte der Gouverneur die Meinung des Fürstenprimas ein. so geschah es unter anderem während der Regierungskrise von 1932. Damals erläuterte Serédi, ohne Personen oder Namen zu nennen, die Grundsätze, die seiner Meinung nach bei der Zusammensetzung der Regierung und der Art und Richtung der Regierungsführung befolgt werden sollten.
Es war üblich, dass sich die Regierung im Voraus mit dem Fürstenprimas über Gesetzesvorschläge beriet, die die Kirche betrafen.
Autor: Zsolt Zétényi