Fast 900.000 Unterstützungsbekundungen haben die Organisatoren der zum Schutz nationaler Regionen ins Leben gerufenen Europäischen Bürgerinitiative beim Nationalen Wahlamt (NVI) zur Prüfung eingereicht, teilte die NVI mit.

Am 7. Mai 2019 hat die Unterschriftensammlung für die vom Székely National Council ins Leben gerufene Europäische Bürgerinitiative „Kohäsionspolitik für die Gleichheit der Regionen und die Nachhaltigkeit regionaler Kulturen“ begonnen. Angesichts der Coronavirus-Pandemie hat die Europäische Kommission die Frist für die Bürgerinitiative mehrfach verlängert, sie wurde damit zum 7. Mai 2021.

Die Organisationsgruppe reichte die auf Papier und online gesammelten Unterstützungsbekundungen aus Ungarn nach Ablauf der Sammelfrist am 7. Mai zur Überprüfung beim NVI ein. Der NVI hat am Montag alle Unterlagen erhalten. Der Großteil der rund 900.000 zu prüfenden Unterschriften sei in elektronischer Form gesammelt worden, schrieb der NVI.

Dem NVI stehen drei Monate zur Verfügung, um alle Unterstützererklärungen gemäß den Bestimmungen der EU- und der ungarischen Gesetzgebung gründlich zu prüfen. Nach der Inspektion stellt das NVI ein Zertifikat über die Anzahl der authentischen Unterschriften aus, das es an die Kontaktpersonen der Initiative sendet, die es an die Europäische Kommission weiterleiten.

Der NVI gab bekannt, dass die Kohäsionspolitik für die Gleichheit der Regionen und die Nachhaltigkeit regionaler Kulturen die 11. Europäische Bürgerinitiative ist, deren in Ungarn gesammelte Unterstützungsbekundungen vom NVI überprüft werden.
László Pesty, der Kampagnenchef der Initiative, sprach zuvor über das Ziel der Europäischen Bürgerinitiative, dass die zentralen Gremien der Europäischen Union nationale Regionen und indigene nationale Minderheiten mit besonderer Aufmerksamkeit behandeln und dass indigene Minderheiten direkt von der EU profitieren können Zusammenhaltsressourcen für die Bewahrung ihrer Sprache und Kultur.

Das Rechtsinstitut der Europäischen Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, die Europäische Kommission direkt aufzufordern, einen Gesetzgebungsvorschlag in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzulegen. Die Bürgerinitiative muss durch Unterschriften von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus mindestens sieben der 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem der sieben Mitgliedsstaaten muss die für das jeweilige Land erforderliche Mindestzahl an Unterschriften gesammelt werden.

MTI

Titelbild: Foto: MTI - Zsolt Czeglédi