Die Lehre von der Heiligen Krone ist heute offensichtlich nicht mehr in vollem Umfang gültig; einerseits - unter anderem - nicht, weil Staatsform und Staatsorganisation historisch nicht mit Staatsform und Staatsorganisation identisch sind.

 Darüber hinaus, nicht weil sich die international vorherrschende Rechtskultur und Begriffswelt, die politischen und moralischen Grundsätze und Anschauungen, das Weltbild wesentlich – aber nicht unüberwindbar nach dem Zeugnis der historischen Verfassung – verändert haben, hat die Achtung vor christlichen Werten abgenommen dramatisch .

Das Grundgesetz der Gegenwart erkennt, schätzt und respektiert die Idee der Heiligen Krone, die über die Prinzipien hinausgeht und keinen Namen hat, voll und ganz:

Wir respektieren die Errungenschaften unserer historischen Verfassung und die Heilige Krone, die die Kontinuität des ungarischen Rechtsstaates und die Einheit der Nation verkörpert.

Der Anspruch der Zivilgesellschaft, die Unabhängigkeit der Nation und ihrer Bürger gegenüber dem Staat zu wahren und ihre Freiheit, ihr Eigentum und ihre Rechte zu schützen, wurzelt in der historischen Verfassung – auch in der Haltung der Heiligen Krone gegenüber dem Staat.

Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass das ungarische Verfassungsgericht nicht einmal die Doktrin der Heiligen Krone erwähnt, und mehr noch, es erwähnt die Heilige Krone Ungarns nicht in ihrem Inhalt, der die Hauptmacht und Verfassungsprinzipien darstellt, nicht einmal historisch . Dabei ist unbestreitbar, dass die Lehre von der Heiligen Krone bzw. die Theorie der Heiligen Krone und ihre Grundsätze frühestens im IX. der spätestens von István Werbőczy , seinem Dreierbuch von 1514, aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts bis ins 20. Jahrhundert. Jahrhundert.

Es besteht kein Zweifel, dass es in der historischen Ära kein Verfassungsgericht gab, daher gibt es kein Beispiel für die Anwendung der Lehre von der Heiligen Krone als Verfassungsausleger, und es kann leicht festgestellt werden, dass das XXI. Das Rechtsdenken des 20. Jahrhunderts ist für die heutige Interpretation dieser Theorie nicht geeignet.

Fakt ist jedoch, dass die Theorie der Heiligen Krone Teil der historischen Verfassung ist und die Errungenschaften der historischen Verfassung auch nach dem Grundgesetz bei der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigen sind. Es ist schwer anzunehmen, dass jemand bestreiten würde, dass die Lehre von der Heiligen Krone nicht nur ein Teil der historischen Verfassung ist, sondern eine Errungenschaft von zentraler Bedeutung , nämlich eine Errungenschaft, die historisch und theoretisch den Grundstein für das Prinzip der Gleichberechtigung legt Bürger bestimmt auf der Grundlage der Zugehörigkeit zur Heiligen Krone, der äußeren und inneren Unabhängigkeit (Souveränität) des ungarischen Staates) und des Rechtsstaatsprinzips, wonach die Gesellschaft nicht Menschen, sondern Gesetzen und höheren Grundsätzen unterworfen ist .

In der Zeit der parlamentarischen konstitutionellen Monarchie nach 1867 – als die Theorie der Heiligen Krone allgemein bekannt und akzeptiert war – herrschte keine gesetzliche Regelung der Heiligen Krone in der Zuständigkeit und Arbeitsweise der Organe der Staatsgewalt, und zwar der Das philosophische Prinzip der Heiligen Krone als Macht tauchte nicht einmal in den Gesetzen auf , und so ist es auch heute noch. Aber es bestimmte maßgeblich das Gemeinschaftsdenken.

Daraus lässt sich schließen, dass die Theorie der Heiligen Krone eine rechtsphilosophische Kategorie ist und in dieser Eigenschaft verfassungsrechtliche Grundprinzipien während der gesamten Epoche der historischen Verfassung ausdrückte und in jüngster Zeit dem ideologischen System eines modernen demokratischen Staates entsprach. Für den Fall, dass das ungarische Verfassungsgericht über die Gleichheit der Bürger, die äußere und innere Unabhängigkeit (Souveränität) des Staates oder den Rechtsstaatsgedanken bzw Heilige Krone kommt in diesen Diskussionen nicht umhin, wenn auch nicht namentlich, und vielleicht zeitgemäßer, wird die Vorstellung der Heiligen Krone nach ihrem Wert und Gewicht genannt.

Beim Konstitutionalismus unserer Zeit geht es nicht um das Verhältnis zwischen König und Nation, aber es kann um die Nation, die heutige Repräsentantin der Mitgliedschaft der Heiligen Krone, um die im Geiste christlicher Solidarität und Gleichberechtigung bestehende Gemeinschaft gehen , die historische Heimat und der Respekt voreinander, dem jeder ungarische Bürger angehört, und alle, deren Vorfahren zu der einen oder anderen Zeit Mitglieder der Heiligen Krone waren, ungarische Bürger, unabhängig von Nationalität oder Religion.

Dieser die Länder der Heiligen Krone umfassende Gemeinschaftsgeist als Ziel und Aufgabe und als sich entfaltende Wirklichkeit, als Donautal-Karpatenbecken-Heilige-Krone-Internationalität, ist nichts anderes als die gegenwärtige Realität der Idee der Heiligen Krone. Die zeitgenössische Reflexion und transformierte Fassung der von der Idee der Heiligen Krone durchdrungenen Idee der Heiligen Krone, der Idee eines multinationalen blühenden christlichen Reiches, ist eine gemeinsame, historisch fundierte, tragende Antwort darauf die Herausforderungen unserer Zeit von den Völkern und Bürgern der ostmitteleuropäischen Region, bestimmt durch die Rolle des ungarischen Volkes als Initiator – Beispiel – Organisator – Vermittler in der Region, starke christliche Antwort.

Die Heilige Krone ist eine riesige Community-Ressource für Menschen, die verstehen, auch wenn wir nicht alle ihre Geheimnisse entschlüsseln können.

Autor: Zsolt Zétényi

Die ganze Serie kann hier gelesen werden: Geschichte von Szent Korona