Ein weiterer Tag, eine weitere völlig unbegründete politische Erklärung des Europäischen Parlaments! Justizministerin Judit Varga veröffentlichte gestern Abend ihren Facebook-Post mit diesem Titel.

Wie er schreibt, scheinen sie nicht zu expandieren, es tut dem EP immer noch weh, dass Ungarn aufgrund des Kinderschutzgesetzes keinerlei sexuelle Propaganda in öffentlichen Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten zulässt. Es stört sie, dass wir uns dem Druck und der LGBTQ-Lobby widersetzen.

Die Erziehung von Kindern liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern und dies ist in Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt. Wäre das in Brüssel so schwer zu verstehen?

In der heute angenommenen Entschließung will das Europäische Parlament sagen, was wir unter Ehe und Familie verstehen, und es will auch in der Kind-Eltern-Beziehung mitreden. Auch hier wollen sie uns von oben Weisungen zu Angelegenheiten erteilen, die in die nationale Zuständigkeit fallen. Dass das EP das Verfahren nach Artikel 7 immer wieder in die Hände wedelt, ist nur das Sahnehäubchen.

Wichtig ist festzuhalten, dass nach Artikel I Absatz 1 des Grundgesetzes die „unverletzlichen und unveräußerlichen Grundrechte der MENSCHEN zu achten sind. Ihr Schutz ist die vorrangige Pflicht des Staates“. Ungarn schützt die Menschenrechte daher auf höchstmöglichem Niveau, weshalb diese politische Hysterie des Europäischen Parlaments sinnlos ist. Die Fakten sind auf unserer Seite.

In Ungarn leben alle Erwachsenen so, wie sie es wünschen, basierend auf ihren eigenen Entscheidungen und ihrer Weltanschauung. Die Erziehung der Kinder ist jedoch ausschließliches Recht der Eltern. Das werden wir nicht zulassen!